Wie die GEW begrüßt auch Hamburgs DGB-Vorsitzende Tanja Chawla die Ankündigung von Finanzsenator Andreas Dressel, dass der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten übertragen wird. „Die Pandemie hat deutlich gemacht, wie wichtig ein handlungsfähiger öffentlicher Dienst ist. Deswegen muss auch die Arbeit der Beamt*innen fair und verfassungskonform besoldet werden.“
Gleichzeitig mahnt Chawla zeitnah weitere Maßnahmen zur Gewährleistung einer verfassungskonformen Besoldung in Hamburg an. „Der Senat sollte den bestehenden Konflikt zwischen Senat und Gewerkschaften um eine amtsangemessene Alimentation für die Zukunft beenden. Das nun anstehende Gesetzgebungsverfahren bietet hierzu die Möglichkeit.“
Zum Hintergrund:
Die Gewerkschaften des DGB haben sich heute mit der Tarifgemeinschaft der Länder auf einen Tarifabschluss verständigt. Bei einer Laufzeit von 24 Monaten wurden u. a. eine steuerfreie Zahlung von 1.300 Euro und eine lineare Erhöhung der Entgelte um 2,8 Prozent ab dem 1. Dezember 2022 vereinbart. Für die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamt*innen der Länder und Kommunen sind Gesetzgebungsverfahren in den Ländern erforderlich. Der DGB ist als Interessenvertretung der Beamt*innen an der Vorbereitung der Gesetzesentwürfe zu beteiligen.
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