Ein bewegtes Jahr liegt hinter uns, ein sicher ebenso bewegendes Jahr liegt vor uns. 2015 waren es insbesondere die Tarifauseinandersetzungen und die Flüchtlingsbildung, die uns intensiv beschäftigten. Darüber hinaus haben wir in verschiedenen Bereichen Erfolge zu verzeichnen. Für 2016 haben wir uns politische Schwerpunkte gesetzt mit dem Ziel, an unsere Erfolge anzuknüpfen und erneut konkrete Verbesserungen bei den Beschäftigten zu erreichen, aber auch bildungspolitisch weiter präsent zu sein.
Erfolge 2015
Tarifrunden: Mehr Geld für angestellte Lehrkräfte und für ErzieherInnen
Ende September hat die Hamburger Bürgerschaft das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2015/16 beschlossen. Mit diesem Gesetz wird der Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 28. März 2015 auf die Beamtinnen und Beamten der Freien und Hansestadt übertragen. Die Zahlung wird damit aller Voraussicht nach mit den Novemberbezügen erfolgen. Die Bezüge stiegen zunächst rückwirkend zum 1. März 2015 um 1,9 Prozent. Zum 1. März 2016 steigen die Bezüge erneut um 2,1 Prozent, mindestens jedoch um 75 Euro.
In der Tarifauseinandersetzung um eine Aufwertung des Sozial- und Erziehungsdienstes sind in bestimmten Konstellationen gute Zugewinne erreicht worden, so z.B. bei langjährig beschäftigten Erzieherinnen und Erziehern oder auch bei einem Großteil der Leitungskräfte. Aber die meisten Kolleginnen und Kollegen, die nah am Kind arbeiten, erhalten nur Einkommenserhöhungen zwischen 60,- und 110,- Euro brutto im Monat, wenn sie in Vollzeit angestellt sind. Bei ca. 60% Teilzeitbeschäftigung macht der reale Nettogewinn tatsächlich nicht viel aus. Trotzdem ist das Ergebnis der Tarifauseinandersetzung nicht nur negativ zu bewerten. Die hohe Bedeutung des Sozial- und Erziehungsdienstes für unsere Gesellschaft ist in den letzten Jahren stark in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gelangt. Dazu hat dieser Kita-Streik erheblich beigetragen.
LehrerInnenbildung I: Berufseingangsphase bleibt erhalten
Die Berufseingangsphase (BEP) dient dazu, dass die neu eingestellten LehrerInnen ihre Berufserfahrungen reflektieren, produktiv verarbeiten und ihre Lehrpersönlichkeit entwickeln. Sie dient damit der Qualitätsverbesserung von Unterricht, Erziehung und Beratung in der Schule sowie der Burnout-Prophylaxe. Wissenschaftliche Untersuchungen bestätigen die Wirksamkeit und Notwendigkeit dieser dritten Phase der LehrerInnenbildung. Das BEP ist angesichts der Herausforderungen, vor denen die JunglehrerInnen u.a. durch Inklusion und Beschulung von Flüchtlingskindern gestellt sind, eine gute Unterstützung. Hamburg hat seit 2002 dieses Konzept erprobt und es ist seit 2011 in Hamburg verpflichtend. Um an den Veranstaltungen des BEP teilzunehmen – die alle außerhalb des regulären Unterrichts liegen – wurde den jungen KollegInnen eine Vertretungsstunde erlassen. Genau hier hat die BSB versucht zu kürzen. Die GEW hat einen Appell an Senat und Bürgerschaft zum Erhalt des BEP veröffentlicht. In den Medien wurde breit darüber berichtet und die Kürzungsvorhaben konnten im Kern abgewendet werden. Es wird weiterhin das Angebot des BEP geben – allerdings auf freiwilliger Basis – und die KollegInnen, die daran teilnehmen sind weiterhin von den Vertretungsstunden entlastet.
LehrerInnenbildung II: Keine Zusammenlegung der Fachseminare
Wegen einer kurzfristigen Entwicklung der Zahlen im Vorbereitungsdienst für die Beruflichen Schulen sollten am LI die Fachseminare des gesamten gewerblich-technischen Bereichs in ein einziges Fachseminar überführt werden. Es ist nicht nachvollziehbar, wie ein Fachseminarleiter den Unterricht in Elektrotechnik, Metalltechnik, Bautechnik, Farb- und Raumgestaltung und Holz- und Kunststofftechnik beurteilen will. Das Spektrum der viel mehr als 100 Berufe reicht von den Kfz-MechatronikerInnen bis zu den SchauwerbegestalterInnen. Für jede der genannten beruflichen Fachrichtungen gibt es eine eigene Fachdidaktik, welche in einem zusammengelegten Fachseminar keine Rolle mehr spielen kann. Wäre es zu der geplanten Zusammenlegung gekommen, wäre aus unserer Sicht die fachlich gute qualifizierte Ausbildung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst für die Beruflichen Schulen ins Hintertreffen geraten. In einem Brief an Bürgermeister Olaf Scholz haben wir auf diese Planungen aufmerksam gemacht und ihn an seine Rede beim Empfang anlässlich von „150 Jahre staatliche Berufliche Schulen“ im September 2015 erinnert, in der er die Bedeutung und die Leistungsfähigkeit der beruflichen Schulen hervorgehoben hat. Am Ende konnte die Zusammenlegung der Fachseminare im gewerblich-technischen Bereich abgewendet werden.
Inklusion: 120 neue Stellen als Teilerfolg
Die GEW fordert seit Längerem 550 Stellen mehr für eine gelingende Inklusion an Hamburgs Schulen. Die BSB will nun zusätzliche 120 LehrerInnenstellen für die Inklusion zur Verfügung stellen. Im Koalitionsvertrag steht, dass diese Stellen aufwachsend bis einschließlich zum Schuljahr 2019/20 zur Verfügung gestellt werden sollen. Das sind rechnerisch 24 Stellen pro Jahr. Zwar schmelzen die vollmundig verkündeten zusätzlichen 75 Stellen für die Stadtteilschulen und 25 Lehrerstellen für die Grundschulen real auf 15 bzw. 5 zusätzliche Stellen pro Jahr zusammen und aus 20 Stellen Feuerwehr werden plötzlich auch nur 4 Stellen pro Jahr und das verteilt auf ca. 60 Stadtteilschulen und ca. 200 Grundschulen. Zugleich befürchtet die GEW, dass die zusätzlichen Stellen gar nicht zusätzlich sind, sondern kostenneutral querfinanziert werden, nämlich aus dem auslaufenden Bedarf des letzten IR‐Jahrgangs (25 Lehrerstellen) und der auslaufenden „Rucksackressource“ (91 Lehrerstellen) der schwarz‐grünen Regierung von 2010. Somit wären faktisch nur 4 zusätzliche Stellen geschaffen – und das auch noch auf 5 Jahre verteilt ‐ und nicht 120 Stellen, wie die Pressemitteilung der BSB suggerierte. Dennoch ist dies als ein Teilerfolg zu verbuchen.
Klassenreisen werden ab Februar als Dienstreisen anerkannt
In Hamburg werden Klassenreisen nicht als Dienstreisen anerkannt. Neben den hohen Arbeitsbelastungen, die eine Klassenfahrt mit sich bringt, entstehen also auch noch zusätzliche finanzielle Belastungen. Dies nahm die Betriebsgruppe an der Ida-Ehre-Schule zum Anlass, eine Resolution zu verabschieden, in der sie die Anerkennung von Klassenreisen als Dienstreisen sowie die ausreichende Ausstattung der Schulen oder eine zentrale Abrechnung über die BSB fordert. Nun hat sich die Behörde endlich bewegt. Die BSB hat vor, ab Februar 2016 die Klassenreisen für Lehrkräfte nach dem Hamburgischen Reisekostengesetz zu bezahlen. Die Mittel dafür werden erhöht (ca. 600.000 Euro mehr auf 1,9 Mill. Euro) und den Schulen zugewiesen. Die BSB wird allerdings nicht zentral abrechnen, sondern das machen weiterhin die Schulen. Die Klagen, die wir als GEW für die KollegInnen geführt haben und die Gespräche des GPR mit der Dienststelle haben sich gelohnt! Sobald die Richtlinien offiziell sind, werden wir über die neuen rechtlichen Grundlagen informieren.
Berufsbildende Schulen: Rahmenvereinbarung für Schulwechsel bei Personalüberhang abgeschlossen
Aus verschiedenen Gründen kann es an einer Schule zu Personalüberhang kommen: Die KollegInnen stocken auf, die SchülerInnenzahl sinkt, KollegInnen kommen aus dem Sabbatjahr oder aus Elternzeit/Mutterschutz wieder. Wer muss gehen? Günstig für die Schulleitung und die KollegInnen ist es, wenn – schon vor Entstehen eines Personalüberhangs – ein Kriterienkatalog vorliegt. Ein solcher Katalog bildet gewichtet und nachvollziehbar die Kriterien ab, nach denen die Schulleitung die Umzusetzenden auszuwählen hat. Der Kriterienkatalog wird von der Schulleitung erarbeitet, dem schulischen Personalrat vorgelegt und der Lehrerkonferenz bekannt gegeben. Insbesondere dank unserer GEW-Fraktion im GPR konnte im letzten Jahr eine Rahmenvereinbarung zur Mitarbeitermobilität mit dem HIBB abgeschlossen werden.
Hochschulen: Etappensieg im Kampf gegen Befristungsmissbrauch
Bei der Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) wurden etliche Vorschläge der GEW aufgegriffen, die die Debatte um die Reform des Befristungsrechts in der Wissenschaft im Januar 2015 mit einem eigenen Gesetzentwurf in Gang gebracht hatte. So hat der Bundestag die sachgrundlose Befristung aus dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz gestrichen. Wer weder in einem Drittmittelprojekt arbeitet noch zur Qualifizierung beschäftigt ist, hat Anspruch auf ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis. Zugleich hat der Gesetzgeber Kurzzeitverträgen enge Grenzen gesetzt. Das neue Gesetz verlangt, dass die Laufzeit von Zeitverträgen dem Befristungsgrund entspricht: Bei Drittmittelverträgen ist die Projektlaufzeit auszuschöpfen, bei Qualifizierungsverträgen muss die Laufzeit angemessen sein. Auch wenn der Gesetzgeber der Empfehlung der GEW nach einer festen Untergrenze von drei Jahren nicht gefolgt ist: Willkürliche Kurzzeitverträge sind in Zukunft illegal.
Weiterbildung/VHS: Kollektive Abgabe von Anträgen auf Urlaubsentgelt
Nach Schätzungen der GEW sind mindestens 100 freiberufliche KursleiterInnen bei der Hamburger Volkshochschule sogenannte „arbeitnehmerähnliche Personen“, die u. a. das Recht auf bezahlten Urlaub haben. Wenn die KursleiterInnen diese Ansprüche bisher thematisiert haben, wurde ihnen angedroht, bei einer offiziellen Urlaubs‐Antragstellung Kürzungen ihrer Honorarverträge und Stundenumfänge zu bekommen. Die meisten der betroffenen KursleiterInnen arbeiten in dem Bereich DaZ (Deutsch als Zweitsprache) bei der VHS, in dem es vor allem um Sprach‐ und Integrationskurse für Einwanderer und Flüchtlinge geht. Die GEW unterstützte die KursleiterInnen dabei, sich gegen die fortdauernde Beschneidung ihrer Rechte zu wehren und organsierte eine kollektive Abgabe von Anträgen auf Urlaubsgeld. In Gesprächen mit der VHS Leitung erreichten wir, dass die Voraussetzungen für einen Antrag auf Urlaubsentgelt jetzt auf den Steuerbescheid vom Vorjahr begrenzt werden, nachdem die VHS zunächst erhebliche bürokratische Hürden aufgebaut hatte. Die Anträge werden aktuell bearbeitet. Die KursleiterInnen setzen sich mit gewerkschaftlicher Unterstützung auch für weitergehende Verbesserungen wie einen Zuschuss zur Kranken- und Rentenversicherung ein.
(Wieder)Gründung einer Fachgruppe PTF, einer AG Schulleitung und der Referate B und C
Im Dezember trafen sich KollegInnen des pädagogischen und therapeutischen Fachpersonals in der GEW, um bei der Gründungssitzung der neuen GEW Fachgruppe Sozialpädagogische, pflegerische und therapeutische Berufe an Schulen dabei zu sein. Bereits mit der Änderung der Satzung der GEW Hamburg in 2011 war der Grundstein für die neue Fachgruppe gelegt worden. Es brauchte noch eine Gruppe engagierter KollegInnen, die Lust dazu haben, mit Engagement, Spaß und Fachverstand die Fachgruppe als Team zu organisieren. Die GEW-Hamburg gratuliert nun ganz herzlich dem neu gewählten Leitungsteam!
Seit 2006 mit Einführung der Selbstverwalteten Schule (SVS) hat sich für die Schulleitungen eine Menge verändert. Auch das Verhältnis zwischen Schulleitungen und GEW hat dabei gelitten. Deshalb ist es nun umso erfreulicher, dass sich die Mitglieder der Schulleitungen in der GEW wieder treffen. Im Juni, September und November haben sich Schulleitungsmitglieder aus fast allen Schulformen im kleinen Kreis über ihre drängenden Probleme beraten. Insbesondere wurde immer wieder der enorme Aufgabenzuwachs thematisiert. Deshalb soll an einer Aufgabenbeschreibung und einer entsprechenden Aufgabenkritik gearbeitet werden. Für das erste Halbjahr 2016 stehen die nächsten Treffen des AK Schulleitungen bereits fest: Mo., 8.2.2016, Do., 31.3.2016, Mo., 9.5.2016, Mo., 20.6.2016, jeweils von 18 bis 20 Uhr im Curiohaus.
Auch die Referate B Bildungspolitik und C Bildungsfinanzierung haben sich nach einigen Jahren im Ruhezustand in gemeinsamen Sitzungen seit Mitte 2015 zusammengefunden und starteten im Herbst eine Artikelserie in der hlz, die einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen hin zu immer mehr Privatisierung in allen Bereichen des Bildungswesens in Hamburg geben soll. Nach Abschluss der Artikelserie ist eine Broschüre zum Thema geplant.
Politische Schwerpunkte der GEW Hamburg 2016
Bilanzierung „Inklusion aus Sicht der Beschäftigten“
Seit Einführung der Inklusion im Schuljahr 2010 / 2011 warnt die GEW den Senat und die BSB davor, dass bei weiterhin zu geringer Ausstattung die positive Haltung der Eltern, SchülerInnen und Kollegien gegenüber der Idee der Inklusion leiden wird. Wir wollen wissen, wie zum Thema Inklusion vor Ort diskutiert wird. In einem ersten Schritt entwickeln wir aktuell Kriterien zur Bilanzierung und zum Stand in den Schulen und im Februar einen Fragebogen an die Vertrauensleute und an die Delegierten zur Vorbereitung des Gewerkschaftstags schicken. Auf dem nächsten Gewerkschaftstag werden wir eine erste Zwischenbilanz „Hamburgs Inklusion – aus Sicht der Beschäftigten“ ziehen, bis zu den Sommerferien fertigstellen und an die BSB übermitteln. Wir planen eine hlz-Artikelserie zum Thema und wollen dieses Thema dabei in enger Verbindung zu den Themen Gesundheit und Belastung und prekäre Beschäftigung an Schulen betrachten.
Gesundheit und Arbeitsbelastung: Zu wenig Zeit für zu viel Arbeit
Umfragen in GEW-Landesverbänden zeigen unisono: Schlechte Arbeitsbedingungen, Stress und Unzufriedenheit machen Lehrkräfte krank. „Keine Freizeit, Scheidung“ – mit diesem aufschreckenden Zitat eines Kollegen überschrieb die Hamburger GEW im Frühjahr 2014 eine Online-Umfrage zur Arbeitsbelastung der Lehrkräfte. Schlafstörungen, Sich-Ungenügend-Fühlen und Gereiztheit wurden als die häufigsten Folgen hoher Anforderungen im Schuldienst genannt – neben Antriebslosigkeit und psychischen Erkrankungen. Diesen Themenbereich wollen wir angehen! In einem ersten Schritt werden wir zu einem Treffen einladen, bei dem wir Vorsitzenden mit aktiven GPR-Mitgliedern in diesem Bereich erste Planungen diskutieren sowie darüber, ob und inwiefern der Kita-Bereich und andere Bildungsbereiche einbezogen werden. Diese Schwerpunktsetzung dient auch dazu, das Thema LehrerInnenarbeitszeit aus einer anderen Richtung anzugehen.
Lehrkräftebesoldung: A13 für alle
Trotz gleichlanger Ausbildung werden Lehrkräfte an Grundschulen und in einigen Schularten der Sekundarstufe 1 immer noch eine Besoldungsstufe niedriger bezahlt als die übrigen Lehrkräfte. Das muss endlich ein Ende haben! Bereits im November 2015 haben die drei GEW Landesverbände Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein auf Pressekonferenzen und in Briefen an die jeweiligen Bildungsverantwortlichen darauf hingewiesen. In Hamburg wird über eine Neuordnung der Lehrämter nachgedacht. Der Senat sollte diese Chance für eine gerechte und gleiche Besoldung nach A 13 auf Grundlage der Gleichwertigkeit der Ausbildung ergreifen. Wir werden diese Neuordnung begleiten und in einem ersten Schritt, beginnend mit dem Equal Pay Day am 19. März, eine Postkartenaktion „Ich habe A13 verdient und will es jetzt auch haben!“ starten. Vor den Sommerferien werden wir diese an die BSB überreichen.
Flüchtlingsbildung
Als GEW halten wir fest, dass das Menschenrecht auf Bildung für alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen gilt – ohne Ausnahme. Ein schneller Erwerb der deutschen Sprache ist vordringlich. Daher müssen Kitas, Schulen, Berufsschulen, Hochschulen und Weiterbildungseinrichtungen personell und finanziell zusätzlich so ausgestattet werden, dass deutlich mehr Kapazitäten für eine individuelle und bedarfsgerechte Sprachbildung zur Verfügung stehen und die regulären Angebote unverändert aufrecht erhalten werden können. Im März werden wir ein Treffen aller Beschäftigten organisieren, die in Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK) und – an den berufsbildenden Schulen – der Ausbildungsvorbereitung für MigrantInnen (AVM, auch VJM und BVJM) arbeiten. Ziel ist es, bis zu den Sommerferien öffentlichkeitswirksam auf die bestehenden Probleme hinzuweisen und die GEW Positionierung zum Thema weiterzuentwickeln.
Tarifrunde öffentlicher Dienst / Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg (TVöD / AVH)
Im Januar begannen die Vorbereitungen zur Tarifrunde im gesamten öffentlichen Dienst. Neben der kommunalen Verwaltung, der Müllabfuhr, den Theatern u. a. nehmen auch die Kita-Beschäftigten an der Gehaltsrunde 2016 teil. Darin wird es von vornherein nicht um die Aufwertung eines Berufsfeldes gehen, sondern um eine prozentuale Erhöhung der Einkommen, die im öffentlichen Dienst immer noch den Einkünften, die in der freien Wirtschaft zu erzielen sind, hinterherhinken.