Der Radikalenerlass und die daraus folgenden Berufsverbote sind 50 Jahre her, die Nachwirkungen für die damals betroffenen Kolleg*innen sind immer noch spürbar. Seit einiger Zeit fordern die Betroffenen eine wissenschaftliche Aufarbeitung und politische Bewertung ein. 2018 haben die Hamburgischen Regierungsparteien, auch motiviert durch mehrere Veranstaltungen der GEW zum Thema, hierzu einen Beschluss gefasst. Die GEW begrüßte den Bürgerschaftsbeschluss, da sich Hamburg der Verantwortung stellte, die Berufsverbote und deren Folgen wissenschaftlich aufarbeiten zu lassen. Sie begrüßte darüber hinaus die Feststellung, dass dies „unrühmliche Kapitel“ bedauert wird. Sie kritisierte, dass eine offizielle und deutliche Entschuldigung an die Adresse der Betroffenen fehlte sowie, dass Rehabilitierungs- und Entschädigungsleistungen nicht erwähnt werden.
Nun startet als Teil der wissenschaftlichen Aufarbeitung eine Ausstellung zum Thema Berufsverbote im Rathaus.
"Die GEW freut sich, dass nun, coronabedingt zwei Jahre später als angedacht, die Ausstellung im Rathaus startet. Sie nimmt dies zum Anlass darauf hinzuweisen, dass weitere Forderungen der Betroffenen offen sind. Als GEW Hamburg fordern wir von Seite der Politik weiter eine umfassende Rehabilitation der Betroffenen, und das beinhaltet im Einzelnen: Ein Eingeständnis der Politik hier in Hamburg, dass der Radikalenerlass eine Fehlentscheidung gewesen ist, eine offizielle Entschuldigung bei den Betroffenen für das ihnen zugefügte Unrecht sowie Vorschläge der Politik für eine Rehabilitierungs- und Entschädigungsleistung. Die GEW als die Organisation, die einen großen Teil der Betroffenen vertritt, erwartet ein Gesprächsangebot mit der Landesregierung über diese Themen," so Bodo Haß, stellv. Vorsitzender der GEW Hamburg.
Hintergrund
Im Januar 1972 beschloss die Ministerpräsidentenkonferenz mit der Unterzeichnung von Willy Brandt den sogenannten Radikalenerlass. Zur Abwehr angeblicher Verfassungsfeinde sollten „Personen, die nicht die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten“, aus dem öffentlichen Dienst ferngehalten bzw. entlassen werden. Formell richtete sich der Erlass gegen „Links- und Rechtsextremisten“, aber tatsächlich traf er in Hamburg vor allem Mitglieder der DKP und anderer kommunistischer Gruppen. Vorreiter war Hamburg mit einem entsprechenden Erlass des damaligen SPD-Senats am 23. November 1971.
Die Ausstellung „Abgelehnt. Der Radikalenbeschluss von 1972 in Hamburg“ wird vom 5. bis 27. Juli 2022 in der Diele des Hamburger Rathauses gezeigt. Sie befasst sich mit der Praxis der Untersuchungsverfahren und deren Auswirkungen auf die betroffenen Personen, aber auch auf Gesellschaft und Politik. Beauftragt vom Personalamt des Senats der Hansestadt Hamburg, wurde die Ausstellung von Alexandra Jäger (mittlerweile Friedrich-Ebert-Stiftung e. V.) für die Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg (FZH) konzipiert.