Während der Coronapandemie wächst der Unmut in der Bevölkerung über die Maßnahmen der Politik. Dabei ist der Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Fokus geraten. Aber auch andere politische Maßnahmen sorgen für Unverständnis. Querdenker und ihre Gegner demonstrieren. Was können Gewerkschaften tun? Sollten sie nicht einfach zum Streik aufrufen? Das ist doch schließlich ihre Zuständigkeit. Oder? So einfach ist es aber nicht.
Wie setzt sich die GEW für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten ein?
Viele langjährige politische Forderungen der GEW haben im Zusammenhang mit der Pandemie traurige Aktualität erlangt. Die GEW setzt sich deshalb noch intensiver für die Beschäftigten in Bildungseinrichtungen ein. Sie nutzt ihre Reichweite und wendet sich öffentlich an politische Entscheidungsträgerinnen und -träger. Denn sie sind diejenigen, die in den einzelnen Bundesländern festlegen, welche Regeln bei welchen Inzidenzen gelten, die dann wiederum in den Einrichtungen umgesetzt werden.
Die GEW-Landesverbände fordern die Landesregierungen auf, endlich ausreichende Maßnahmen zum Schutz aller Beschäftigten in Bildungseinrichtungen zu ergreifen. Und auch auf Bundesebene diskutiert, streitet und setzt sich die GEW mit Verbündeten für gute Arbeits- und Lernbedingungen während der Coronapandemie ein. Damit hat sie dazu beigetragen, dass Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrkräfte in der Impfreihenfolge nach oben gerutscht sind.
Kann man Gesundheitsschutz im Tarifvertrag regeln?
Viele Maßnahmen, die die GEW und mit ihr viele Beschäftigten zu ihrem Schutz einfordern, sind organisatorische Entscheidung der Arbeitgeber: Kleine und feste Gruppen in Kitas, Wechselunterricht, die AHA+L Regeln einhalten oder eben auch die Entscheidung, sich an den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts zu orientieren.
Sie sind tariflich nicht regelbar und sind daher keine arbeitsrechtlichen Streiks, zu dem die GEW und die anderen Gewerkschaften aufrufen dürfen. Die GEW kann deshalb nicht zum Streik für einen besseren Gesundheitsschutz in Pandemiezeiten aufrufen.
Die GEW unterstützt auf betrieblicher Ebene
Erzieherinnen und Erzieher, (Hochschul-)Lehrkräfte, Weiterbildnerinnen und Weiterbildner wissen ganz genau, was in ihrer Einrichtung bzw. Dienststelle für einen echten Gesundheitsschutz getan werden muss. Gleichzeitig werden dort die von politischer Seite aus beschlossenen Regelungen umgesetzt – oder eben auch nicht.
Deshalb ist es wichtig, sich nicht nur an politische Entscheidungsträger*innen zu wenden. Mindestens genauso wichtig ist es, dass der Gesundheitsschutz vor Ort, im Alltag, diskutiert wird. Dafür sind die in der GEW organisierten Betriebs- und Personalräte die wichtigsten Ansprechpartner. Sie engagieren sich für ihre Kolleginnen und Kollegen. Sie fordern ihr Recht auf Mitbestimmung ein und reden mit, wenn es darum geht, welche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten ergriffen werden soll(t)en. Dabei können sie auf bestehende gesetzliche Regelungen zurückgreifen.
Der Gesetzgeber verpflichtet durch das Arbeitsschutzgesetz beispielsweise jeden Arbeitgeber, mit einer sog. Gefährdungsbeurteilung die Arbeitsbedingungen im Betrieb bzw. in der Dienststelle nicht nur zu beurteilen, sondern auch „zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind“ (§ 5 ArbSchG). Dabei sind Betriebs- und Personalräte in der vollen Mitbestimmung.
GEW lässt Gutachten erstellen
Betriebs- und Personalräte sind deshalb für die GEW wichtige Partner, wenn es um einen effektiven Gesundheitsschutz geht. Deshalb unterstützt sie Betriebs- und Personalratsmitglieder und vernetzt sie über Landesgrenzen hinweg. Mit den Gutachten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz hat die GEW den Mitgliedern der Interessenvertretungen Informationen an die Hand gegeben, die ihnen in ihrer alltäglichen Arbeit helfen. Viele GEW-Landesverbände und auch der GEW Hauptvorstand organisieren Fortbildungen für Betriebs- und Personalratsmitglieder – insbesondere im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Rechtsschutz in der Corona-Zeit
Die häufigsten Fragen und Antworten rund um die Corona-Krise beantwortet die GEW auf ihrer Website. GEW-Mitgliedern hilft im Einzelfall der gewerkschaftliche Rechtsschutz. Auch wenn Beschäftigte fürchten, sich bei der Arbeit mit Corona infiziert zu haben, helfen ihnen die Kolleginnen und Kollegen in der entsprechenden Landesrechtsschutzstelle weiter.
Auch wenn die GEW nicht zu Streiks aufrufen kann, um einen besseren Gesundheitsschutz für die Beschäftigten durchzusetzen, nutzt sie andere Mittel und Wege. Sie wird sich weiter für gute Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen im Bildungsbereich einsetzen. Sie wird nicht müde werden, von Politikerinnen und Politikern Maßnahmen einzufordern, die die Beschäftigten schützen. Und sie wird ihren Mitgliedern unterstützend zur Seite stehen. Bei ihrer Arbeit als Betriebs- oder Personalratsmitglied oder im Einzelfall durch den gewerkschaftlichen Rechtsschutz.
Weitere Infos unter www.gew.de/tarif/streik/streikrecht/
Bild: GEW Hamburg