Der schulische Personalrat ist bei Versetzungen, Neueinstellungen und bei befristeten Arbeitsverträgen in der Mitbestimmung. Um nachzuvollziehen, ob diese Personalmaßnahmen notwendig sind, hat er das Recht sich die Bilanz der Wochenarbeitszeit (KSP) vorlegen zu lassen. Er muss die Grundlagen der Lehrerarbeitszeitverordnung kennen und er hat das Recht die Funktionszeiten vorgelegt zu bekommen, dazu muss er die Berechnung der F-Zeiten nachvollziehen können. Die Führung von schulischen Arbeitszeitkonten muss mit dem Personalrat abgestimmt werden.
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Zum Verhältnis von Personalvertretungsgesetz und Schulgesetz
In fast allen Personalratsschulungen taucht irgendwann die Frage auf, ob ein Thema, ein Konflikt, eine Aufgabe vom Personalrat zu bearbeiten ist oder ob dafür nicht die Lehrerkonferenz oder die Schulkonferenz zuständig ist.
Auch umgekehrt stellt sich die Frage. Muss ein Beschluss der Lehrerkonferenz dem Personalrat vorgelegt werden, wenn es sich um einen Tatbestand handelt, der der Mitbestimmung unterliegt, z. B. bei der Durchführung von schulinternen Fortbildungen?
Das Seminar baut auf dem Seminar „Einführung in die Personalratsarbeit I“ auf und greift Fragen der Personalratsarbeit vor Ort auf.
Deshalb behandelt dieses Seminar konkrete Probleme und Konflikte, die den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Seminars in der täglichen Personalratsarbeit begegnen und von ihnen ins Seminar „mitgebracht“ werden sollen.
Daneben wird beispielhaft das Führen eines monatlichen Dienststellengesprächs durchgespielt.
Keine Angst vor einem „Nein“ zu einer Mitbestimmungsvorlage:
Personalräte haben im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes eine große Bedeutung:
Die Einforderung von aktuellen Gefährdungsbeurteilungen, Erarbeitung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes, aber auch die Beteiligung am betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) gehört in diesem Zusammenhang zu den vielfältigen Aufgaben der Personalräte.
Das Seminar richtet sich an Personalratsmitglieder, die bereits über Erfahrungen in der Personalratsarbeit verfügen. Wenn möglich, sollen im Seminar Vorhaben und Fälle aus den Personalräten besprochen werden. Dies können Verfahren von Schlichtung und Einigung, geplante Nichtzustimmung zu Maßnahmen der Schulleitung oder eigene Vorhaben der Personalräte sein. Es soll auch darum gehen Lösungen zu finden, wenn Personalräte und Schulleitungen keine Wege zu einer vertrauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit finden.
Das Seminar baut auf dem Seminar „Einführung in die Personalratsarbeit I“ auf und greift Fragen der Personalratsarbeit vor Ort auf.
Deshalb behandelt dieses Seminar konkrete Probleme und Konflikte, die den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Seminars in der täglichen Personalratsarbeit begegnen und von ihnen ins Seminar „mitgebracht“ werden sollen.
Daneben wird beispielhaft das Führen eines monatlichen Dienststellengesprächs durchgespielt.
Keine Angst vor einem „Nein“ zu einer Mitbestimmungsvorlage:
Die Mitbestimmungsrechte des Personalrats insbesondere aus § 87 Absatz 1 Nummer 1 - (Festsetzung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit) sowie Nr. 2 (Festlegung des Urlaubs und Urlaubsplanung) eröffnen den Schulpersonalräten einen breiten Handlungsspielraum bei der Gestaltung der Arbeitszeit des Pädagogisch Therapeutischen Personals an Schulen. Dabei sind die Arbeitszeitregelungen des TV - L, die Dienstanweisung für das pädagogisch therapeutische Personal der BSB sowie die Rahmendienstvereinbarung des GPR zur Arbeitszeit der PTF zu beachten.
Das Seminar richtet sich an Personalratsmitglieder, die bereits über Erfahrungen in der Personalratsarbeit verfügen. Wenn möglich, sollen im Seminar Vorhaben und Fälle aus den Personalräten besprochen werden. Dies können Verfahren von Schlichtung und Einigung, geplante Nichtzustimmung zu Maßnahmen der Schulleitung oder eigene Vorhaben der Personalräte sein. Es soll auch darum gehen Lösungen zu finden, wenn Personalräte und Schulleitungen keine Wege zu einer vertrauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit finden.
Personalräte haben ein Mitbestimmungsrecht (gem. § 88 Abs. 1 Nr. 15 PersVG ) bei einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand. Deshalb bieten wir ein Seminar für Personalräte an und wollen folgende Themen behandeln:
- Voraussetzungen zur Pensionierung
- Berechnung der Pension anhand von Beispielen
- Grundlagen der Hinterbliebenenversorgung
- Beratungsbespiele aus der Praxis der GEW
- Handhabung des Versorgungsrechners der Behörde
Das Seminar baut auf dem Seminar „Einführung in die Personalratsarbeit I auf und greift Fragen der Personalratsarbeit vor Ort auf.
Deshalb behandelt dieses Seminar konkrete Probleme und Konflikte, die den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Seminars in der täglichen Personalratsarbeit begegnen und von ihnen ins Seminar „mitgebracht“ werden sollen.
Daneben wird beispielhaft das Führen eines monatlichen Dienststellengesprächs durchgespielt.
Keine Angst vor einem „Nein“ zu einer Mitbestimmungsvorlage:
Dieses Seminar soll die Grundlagen des Datenschutzes klären und die personalrechtlichen Probleme bei der Digitalisierung der Schulen beleuchten. Dem Wunsch nach den Möglichkeiten der Schönen Neuen Datenwelt stehen Rechte und Pflichten der Beschäftigten gegenüber. Allzu leicht kann die Bereitschaft, die Arbeit in der Schule effektiver zu gestalten rechtliche Probleme mit sich bringen. Die Personalräte sollen keine Spaßbremsen sondern Wächter über die Rechte und Verantwortlichkeiten der Beschäftigten sein.
Die Aufgaben der Personalräte im Zusammenhang mit der Eingruppierung, der Stufenzuordnung und der Arbeitszeit haben in letzter Zeit massiv zugenommen. Stichworte sind die Eingruppierungstarifverträge im Sozial- und Erziehungsdienst und für Lehrkräfte (LEGO) und die Arbeitszeit im Ganztagsbereich und der Inklusion (PTF).