GEW zur Obergrenzenerhöhung für die Vergütungssätze der Lehrbeauftragten: „Notwendig, aber die Festschreibung eines verbindlichen Satzes wäre besser gewesen“

16. Januar 2017 Von: Dirk Mescher Gruppenbeitrag
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Die GEW begrüßt die dringend notwendige Erhöhung der Obergrenzen für die Vergütungssätze von Lehrbeauftragten durch die BWFG in der neuen „Verwaltungsanordnung über die Vergütung der Lehrbeauftragten“ vom 14.12.2016.

Mit dieser seit 14 Jahren ersten substantiellen Erhöhung werden die langjährigen Forderungen der GEW aufgegriffen. Die Einführung von Untergrenzen ist allerdings nur eine scheinbare Verbesserung. Da diese Untergrenzen sehr niedrig sind (der Rahmen liegt jetzt in der Kategorie 1 von 30 bis 60 EUR), bleibt es abzuwarten, ob die hamburgischen Hochschulen den Satz nach der erhöhten Obergrenze anwenden oder aus budgetären Erwägungen bei dem bisherigen Höchstsatz von 40 EUR bleiben, der mehrheitlich gezahlt wurde. Eine Festschreibung eines verpflichtenden allgemeinen Satzes von 60 EUR wäre für die Betroffenen angemessen und notwendig gewesen. Die den Hochschulen zugewiesenen Mittel müssen nun von der BWFG entsprechend dem gestiegenen Bedarf durch die Erhöhung der Obergrenzen angepasst werden.

„Mit Blick auf die Gesamtsituation der Lehre fordert die GEW – über die aktuell in Aussicht gestellte Honoraranpassung hinaus – eine weitergehende Erhöhung der Lehrauftragsvergütung auf mindestens 85 EUR (Berechnung basierend auf dem Bruttojahresgehalt von Wissenschaftlichen Mitarbeitern), damit kein Anreiz mehr besteht, reguläre Stellen für Wissenschaftliche Mitarbeiter abzubauen und durch „billigere“ Lehre durch Lehrbeauftragte zu ersetzen“, kommentiert Dr. Marc-Olivier Hinzelin, Sprecher der GEW Fachgruppe Hochschule und Forschung.

 

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