Die Grünen haben einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der es den Hochschulen erlaubt, Einschreibegebühren von Studienanfängerinnen und -anfängern zu erheben. Weder im Koalitionsvertrag noch in den bisherigen Gesprächen zwischen der Behörde und den Gewerkschaften wurde dies thematisiert.
Hochschule und Forschung
Die GEW hat die Bundesregierung aufgefordert, die Überbrückungshilfe für in Not geratene Studierende umgehend wieder aufzulegen, massiv auszubauen und unbürokratisch auszugestalten. „Der zu Beginn des Wintersemesters in Kraft getretene zweite Corona-Lockdown trifft alle Studierenden hart, die auf Erwerbsarbeit angewiesen sind. Jobs in gastronomischen Betrieben, Kultureinrichtungen und an den Hochschulen selbst fallen weg. Viele Studierende wissen nicht, wie sie ihre Miete und die Lebenshaltungskosten, Fachliteratur und Internetgebühren bezahlen sollen.
Angesichts der Diskussion um die Finanzierung der Hamburger Hochschulen stellt die GEW fest, dass die von der Wissenschaftsbehörde vorgesehene Erhöhung der Mittel richtig ist, sie aber bei weitem nicht ausreicht, um die seit Jahren andauernde Unterfinanzierung kompensieren und stabilere Beschäftigungsverhältnisse schaffen zu können. Die GEW teilt daher die Kritik u.a. der Landeshochschulkonferenz Hamburg (LHK).
Die GEW Hamburg unterstützt den Offenen Brief, in dem eingefordert wird, dass die Entscheidung über die Abhaltung von Präsenzveranstaltungen, solange sie (wie aktuell) rechtlich zulässig sind, den Lehrenden überlassen bleiben muss und nicht eingeschränkt werden darf.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat Bund, Länder und Hochschulen aufgerufen, möglichst gute Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Wintersemester unter Pandemiebedingungen zu schaffen. „Die Bundesregierung muss die Überbrückungshilfe für in Not geratene Studierende umgehend wieder auflegen und verbessern. Die Hochschulen müssen Zeitverträge mit ihren wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern um den Zeitraum pandemiebedingter Beeinträchtigungen, mindestens aber um ein Jahr, verlängern.
Mit dem vorliegenden Ratgeber wollen wir den Beschäftigten sowie ihren Interessenvertretungen eine Orientierungshilfe an die Hand geben. Dabei finden sich neben Erläuterungen zum Gesetzestext auch Tipps und konkrete Beispiele. Das WissZeitVG besteht aus nur acht Paragrafen, doch für viele ist es ein Buch mit sieben Siegeln. Jedoch spätestens dann, wenn der befristete Arbeitsvertrag ausläuft, ist man häufig gezwungen, sich mit dieser Materie zu beschäftigen. Mit jedem neuen Fristvertrag wächst die Unsicherheit, ob und wie es weitergehen kann.
Das aktuelle Special der Deutschen Universitätszeitung (DUZ) wird von der GEW herausgegeben und widmet sich dem zehnten Jubiläum des Templiner Manifests. Die Gewerkschaft wird weiter gegen prekäre Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft kämpfen.
Neue Lehramtsstudiengänge verhindern Fachwechsel für Studierende: Durch die Einführung des neuen Bachelor of Education ist es Studierenden in den ‚alten‘ Studiengängen nicht mehr möglich, ihr Unterrichtsfach zu wechseln. Die GEW Hamburg und der Fachschaftsrat der Gewerbelehrer fordern die Studienbedingungen der jetzigen Studierenden nicht mit Verweis auf kommende (und in Kraft getretene) Reformen zu verschlechtern.
Die Beschäftigungsbedingungen an Hochschulen sind geprägt von Befristungen und unsicheren Berufsperspektiven. Mit der Verstetigung der Mittel aus dem „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ hat der Bund erstmals einen Rahmen für dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen geschaffen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hamburg und die Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft fordern den Hamburger Senat auf, die Mittel zu nutzen und den Hochschulen verbindliche Vorgaben zur Arbeitsplatzsicherheit zu machen.
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz hat nur acht Paragrafen, aber für viele ist es ein Buch mit sieben Siegeln. Mit ihrem aktualisierten Ratgeber gibt die GEW eine unverzichtbare Orientierungshilfe. Mit der neuen Coronanovelle und Coronaverordnung.
Der GEW-Ratgeber gibt Antworten auf alle Fragen rund ums Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG):
Frankfurt a.M. – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat den Bundesrat aufgefordert, der neuen Corona-Verordnung zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) heute grünes Licht zu geben. Die GEW hatte sich für eine weitergehende Regelung ausgesprochen. „Ein Rechtsanspruch auf pandemiebedingte Vertragsverlängerung um ein Jahr für alle befristet Beschäftigten wäre fair und angemessen. Immerhin sieht die Verordnung aber eine Verlängerungsoption vor, die nun von sechs auf zwölf Monate ausgedehnt werden soll.
Die GEW unterstützt die Petition der Lehramts-Fachschaftsräte an der Uni Hamburg:
Kundgebung und Übergabe der Petition am Mittwoch, den 23. September 2020, 16 Uhr auf dem Gänsemarkt (beim Lessingdenkmal)