Die GEW hat mit Verwunderung zur Kenntnis genommen, dass eine weitreichende Änderung des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) bevorsteht, ohne dass die zentralen Gremien der Hochschulen und die Gewerkschaften überhaupt informiert wurden.
Presseredaktion
Aktuelle Meldungen
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat jetzt dem Gesamtpersonalrat Schulen in einer rechtlichen Auseinandersetzung um die Mitbestimmung bei Corona-Maßnahmen mit der Schulbehörde Recht gegeben und damit auch die Rechtsauffassung der GEW bestätigt.
Mit der heute veröffentlichten Pressemitteilung der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) bestätigt sich die bereits am Samstag, den 13.6.2020 dem Hamburger Abendblatt zu entnehmende Information, dass Senator Rabe beabsichtigt, nach den Sommerferien den Regelunterricht in den Hamburger Grundschulen ohne Abstandsgebot wieder aufzunehmen. Für die 5. und 6. Klassen sei dies ebenfalls sehr sicher und für die höheren Jahrgänge immerhin wahrscheinlich.
An den Brief des Landesschulrats an die Schulleitungen der Grundschulen mit der Bitte um „Ermöglichung zusätzlicher Unterrichtsangebote“ vom 5.6.2020 und den Brief vom 2.6.2020 an die Schulleitungen der Schulen im Sozialindex 1 und 2 „Hamburger Lernferien 2020 – Lernförderliche Angebote für Schülerinnen und Schüler in schwierigen sozialen Lagen oder belastenden Lebenslagen“ zu organisieren, schloss sich ein weiterer Brief vom 8.6.2020 an alle Schulleitungen der übrigen Schulen mit dem Sozialindex 3 bis 6 an.
Bildungspolitisch ist der Schritt auch aus Sicht der GEW verständlich. Die Sozialbehörde öffnet die Kitas wieder zum „eingeschränkten Normalbetrieb“: Ab dem 18. Juni können wieder alle Kinder, unabhängig vom Alter oder ihrer Gruppe, in Hamburgs Kitas betreut werden. Um eine sichere Betreuung für alle Kinder zu ermöglichen, kann dabei eine eingeschränkte Betreuungszeit vereinbart werden. Mindestens 20 Stunden an drei Tagen werden verlässlich für jedes Kind angeboten.
Der Rot-Grüne Koalitionsvertrag liegt vor. Aus Sicht der GEW stellt er bedauerlicherweise nur einen Schritt vor, jedoch viele zurück dar, und ignoriert einige vor der Wahl getroffene Ankündigungen der Parteien.
Bei den schulischen Themen kritisieren wir insbesondere die folgenden Punkte:
Die GEW Hamburg hat vor kurzem eine Umfrage unter den an Schulen Beschäftigten gestartet um herauszufinden, was die drängendsten Probleme aktuell sind, aber auch dazu, was wir als GEW bereits gut machen und noch machen sollten. Da wir annehmen, dass die Arbeitsbelastung der Beschäftigten in Zeiten von Corona eher zunimmt, haben wir u.a. danach gefragt, ob, und wenn ja wie viel zusätzliche Arbeitszeit aktuell benötigt wird.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung versucht nachvollziehbarer Weise möglichst viel Präsenzunterricht und Unterstützung für die Schüler*innen in Hamburg möglich zu machen. In einem Schreiben vom 5.6.2020 bittet der Landesschulrat die Schulleitungen der Grundschulen über den bereits angelaufenen Präsenzunterricht zusätzliche Unterrichtangebote zu ermöglichen.
Der gestrige Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Länderchefs, schrittweise eine Beschulung aller Schüler*innen unter Durchführung entsprechender Hygienemaßnahmen zu ermöglichen mit dem Ziel, bis zu den Sommerferien jeder Schülerin und jedem Schüler mindestens einen einmaligen Schulbesuch zu ermöglichen, ist nachvollziehbar.
Die Hamburger Schulbehörde hat ihr Konzept für eine Wiederöffnung der Schulen vorgelegt. Dies sieht insbesondere verpflichtenden Präsenzunterricht in Deutsch, Mathe, Englisch bzw. Sachunterricht (an den Grundschulen) vor. Für alle Schulen gelten die fachlichen Vorgaben und Vorgaben für Gruppengrößen, Jahrgänge und Anzahl der Stunden gleichermaßen, völlig unabhängig von lokalen und schulischen Gegebenheiten. Dieser Unterricht soll ab 27.4. bzw. 4.5. vor allem den jetzigen und nächstjährigen Abschlussklassen bzw. den 4. Klassen in den Grundschulen und 6.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung hat in ihren Durchführungsempfehlungen vom 16.4.2020 für die morgen beginnenden Prüfungen den Einsatz für Beschäftigte aus den vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogruppen nicht untersagt. Weiterhin soll bei Personalmangel auf vorerkrankte, ältere und schwerbehinderte Lehrkräfte bei den Prüfungen zurückgegriffen werden. Ebenso gibt es keine behördliche Anweisung für diese Beschäftigtengruppe, sie für den geplanten Präsenzunterricht ab 4.5.2020 nicht einzusetzen.
Nachdem im Nachbarland Schleswig-Holstein Bildungsministerin Karin Prien angekündigt hat, für die Abiturnoten die bisher erbrachten Leistungen aus den letzten beiden Schuljahren zur Grundlage zu machen und auf die abschließende Abiturprüfung zu verzichten, ist es nur wünschenswert, wenn die Kultusministerkonferenz in der für heute angekündigten Schaltkonferenz zu möglichst einheitlichen Regelungen kommt.