Seit Jahren spricht Schulsenator Rabe davon, dass nach dem quantitativen Ausbau der Ganztagsschulen nun der Ausbau der Qualität erfolgen müsse – allerdings ohne diesen tatsächlich in Angriff genommen zu haben. Erst ein drohender Volksentscheid engagierter Eltern brachte Bewegung in die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen. Die GEW hat die Volksinitiative unterstützt. Das Ergebnis der Verhandlungen der InitiatorInnen der Volksinitiative mit den VertreterInnen der Regierungsfraktionen ist ein Kompromiss mit dem Schwerpunkt auf qualitative Verbesserungen.
Schule
Das Projekt 23+ ist die Antwort der Bildungsbehörde auf die Herausforderungen der inklusiven Schule. Im Projekt, das auskömmlich aus dem Funktionspool aller Hamburger Schulen gespeist wird, werden den beteiligten Schulen zusätzliche Ressourcen für die Umsetzung der Inklusion zugewiesen.
Wie eine Kleine Anfrage in der Bürgerschaft ergeben hat, steigt die Quote inklusiv zu beschulender Kinder im nächsten Schuljahr erneut an. Eine Mehrheit der Schulen werde den Grenzwert von vier Kindern pro Klasse erreichen oder überschreiten. Die Schulbehörde reagierte mit der Aussage, sie setze zurzeit 860 zusätzliche LehrerInnenstellen zur Förderung im Bereich LSE ein.
Ende März präsentierte die BSB dem Gesamtpersonalrat ihren Entwurf einer neuen Dienstzeitregelung PTF. Am 7. April wurde er auf der Fachgruppensitzung PTF den anwesenden Kolleg_innen vorgestellt. Erste Einschätzungen der Schulen liegen nun vor.
Zur Erinnerung
Seit der Abschaffung der Integrationsklassen zugunsten der flächendeckenden Inklusion und der Einführung der flächendeckenden Ganztagsbetreuung für alle Kinder bis 14 Jahre im Jahr 2010 greifen viele Regelungen der Dienstzeitregelung nicht mehr.
Die Schulbehörde plant Änderungen des Verfahrens zur Diagnostik in den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung (LSE) für die Jahrgangsstufen 3 und 4. Beibehalten wird, dass die diagnostische Klärung bereits bei den Drittklässlern beginnt, die Ergebnisse aber zwei Monate früher als bisher an die ReBBZ zu übersenden sind. Umgesetzt werden sollen diese Änderungen sofort.
Am 26.05.16 beschäftigte sich die Lehrerkammer mit verschiedenen, teils weitreichenden Änderungsvorhaben der Behörde am Hamburger Schulgesetz. Drei Bereiche seien herausgegriffen: Beschulung von Flüchtlingen und Zuwanderern, Datensammlung und -verwertung sowie Computernutzung an Schulen.
1) Beschulung von Flüchtlingen und Zuwanderern
Befristet beschäftigt und zeitweise ohne Job: Laut Bundesagentur für Arbeit (BA) steigt in den Sommerferien die Zahl arbeitsloser Lehrkräfte. Für die GEW Anlass zu scharfer Kritik.
„Armut erzeugt Exklusion – schlechte Bildungspolitik verhindert Inklusion“ – diese These der GEW Fachgruppe Sonderpädagogik bildete schon am 14.1.2011 die Basis für ein Symposium unter dem Titel „Armutszeugnis – Sind benachteiligte Kinder und Jugendliche Außenseiter in inklusiven Schulen?“. Damals zeigte die überwältigend hohe Teilnehmerzahl ein deutliches Interesse an einer Debatte, die die politischen Rahmenbedingungen der Inklusion mit in den Blick nimmt. Inzwischen sind fünf „pragmatische Jahre“ vergangen.
Wir wissen, dass nach der Inkraftsetzung der Lehrerarbeitszeitverordnung („AZM“) 2003 für alle Kolleginnen und Kollegen eine Erhöhung der Arbeitszeit um mindestens zwei Stunden wöchentlich eingetreten ist. Bis 2008 hat es 50 zusätzliche Aufgaben gegeben, ohne dass dafür entsprechende Aufgaben gestrichen wurden. Weitere Aufgaben seit 2008 verbergen sich hinter der Einführung des schulischen Ganztags, der schulischen Inklusion usw. Die Jagd nach F-Zeiten hat unter den Kolleginnen und Kollegen zu Konkurrenz geführt.
Die Anmelderunde zum Schuljahr 2016/17 bestätigt den sich in den letzten Jahren abzeichnenden Trend: Es werden immer mehr Schülerinnen und Schüler an den Gymnasien und nicht an den Stadtteilschulen angemeldet. Warum? Wird an den Stadtteilschulen schlecht gearbeitet? Nein. Den Stadtteilschulen wird sogar bescheinigt, dass die Schüler_ innen dort einen größeren Lernzuwachs haben als an den Gymnasien. Sie vergeben alle drei Schulabschlüsse. Sie geben den Schüler_innen für das Abitur ein Jahr mehr Zeit.
Auf einen Artikel in der WELT, in dem auf den Antrag der FDP-Bürgerschaftsfraktion auf Erhalt und Verstetigung des archivpädagogischen Dienstes des Staatsarchivs hingewiesen wird, twittert Senator Rabe am 24.03.2016, dass die Stelle bliebe. Dies ist insofern nicht wahr, weil es bisher üblich war, diese Stelle jährlich, maximal zweijährlich zu befristen und damit in der BSB regelmäßig in Frage zu stellen.
Obwohl die UN-Konvention für die Rechte der Menschen mit Behinderungen im schulischen Bereich auf die Inklusion von Kindern und Jugendlichen zielt, kreist die öffentliche Inklusionsdebatte fast ausschließlich um die Schüler_innen mit den Förderschwerpunkten LSE.