Seit das Bundesarbeitsgericht (BAG) im September 2022 eine Pflicht des Arbeitgebers zur Erfassung der Arbeitszeit festgestellt hat, warten alle noch gespannter darauf, wann das Bundesarbeitsministerium den lange angekündigten Gesetzentwurf vorlegt.
13.04.2023 - Gesa Bruno-Latocha, Referentin im GEW-Arbeitsbereich Tarif- und Beamtenpolitik