Die Hamburgische Bürgerschaft hat am 16. Mai 2018 das Gesetz über die Einführung einer pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge beschlossen (Drucksache 21/11426). Das Gesetz tritt damit zum 1. August 2018 in Kraft. Der Gesetzentwurf des Senates ging auf eine langjährige Forderung des DGB und seiner Gewerkschaften zurück. Der DGB hat deswegen die Entstehung des Gesetzes konstruktiv und unterstützend begleitet.
Zentrale Inhalte der neuen Regelung