Ende September hat die Hamburger Bürgerschaft das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2015/16 beschlossen. Mit diesem Gesetz wird der Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 28. März 2015 auf die Beamtinnen und Beamten der Freien und Hansestadt übertragen. Die Zahlung wird damit aller Voraussicht nach mit den Novemberbezügen erfolgen .
Zur Erinnerung:
Die Bezüge steigen zunächst rückwirkend zum 1. März 2015 um 1,9 Prozent.
Zum 1. März 2016 steigen die Bezüge erneut um 2,1 Prozent, mindestens jedoch um 75 Euro.