Seit der Wiedervereinigung wurden mehr als 200 Menschen Opfer von rechter Gewalt, seit Mai beschäftigt sich ein Kabinettsausschuss damit. "Es ist gut und richtig - aber auch höchste Zeit, dass dieses Thema auch auf hoher Regierungsebene behandelt wird", sagt DGB-Vorstand Anja Piel. "Wir mussten in den letzten Jahren eine starke Zunahme extrem rechter, rassistischer, antisemitischer und rechtspopulistischer Worte und Taten registrieren."
Aktionen und Kampagnen
Ort: KZ-Gedenkstätte Wandsbek
Begrüßung: André Schneider (Vorsitzender der Bezirksversammlung Wandsbek)
Rede: Stefan Romey: Frauen im Widerstand – auch im KZ Drägerwerk
2020 jährt sich das Ende des Zweiten Weltkriegs und die Befreiung Deutschlands vom Faschismus zum 75. Mal. Der Antikriegstag ist in diesem Jahr deshalb ein ganz besonderer Termin. Für unseren Livestream zum Antikriegstag am 1. September wollen wir von euch wissen: Was bedeutet für euch Krieg? Was bedeutet für euch Frieden? Wohin führt Aufrüstung? Und wie erreichen wir Abrüstung? Schickt uns euer Statement für unseren Livestream.
Kranzniederlegung und Gedenken der Gewerkschaften am Antikriegstag
Der Antikriegstag erinnert an die Gräueltaten, das unermessliche Leid und die über 80 Millionen Toten der beiden Weltkriege. Am 1. September 1939 entfachte Nazi-Deutschland mit dem Überfall auf Polen den Zweiten Weltkrieg. Daher ist dieser Tag Anlass, um vor den zerstörerischen Folgen von Nationalismus und Faschismus zu warnen und eine friedliche Koexistenz aller Völker der Welt einzufordern.
Die GEW solidarisiert sich mit verschiedenen antifaschistischen Aktionen, Kundgebungen und Demonstrationen im August – mit allen Veränderungen der Protestformen, die die Pandemie mit sich bringt - gegen Nazis, Rassismus, Geschichtsrevisionismus, Hass und Hetze!
Angesichts der Corona-Pandemie werden die Aktivitäten jeweils an die aktuelle Situation angepasst – bitte informiert euch!
Samstag, 22. August 2020 / 13 Uhr Kesselstadt > 14 Uhr Freiheitsplatz
„Am 19. August wird es sechs Monate her sein, dass ein Rassist mit seinen tödlichen Schüssen unsere Herzen gebrochen und unsere Leben, unsere Familien und unsere Stadt zerrüttet hat. Wir alle werden niemals so leben wie zuvor und nichts und niemand kann wiedergutmachen, was geschehen ist. Niemand kann Ferhat, Fatih, Gökhan, Kaloyan, Mercedes, Vili, Nesar, Hamza und Sedat ins Leben zurückrufen.
Die GEW-Hamburg fordert die Hamburger Bürgerschaft auf, rückwirkend zum 1.2.2020 die Streichung der Erstattung der Kosten für Heilpraktiker-Behandlungen aus dem Leistungskatalog der Beihilfe zurückzunehmen. Die Streichung der Heilpraktikerleistungen stellt ein Sparprogramm auf Kosten der Bediensteten dar.
Möglich wäre, die Beihilfefähigkeit von Heilpraktikerleistungen analog zu Schleswig-Holstein zu regeln.
In der Reihe „Täterprofile“ porträtiert der Erziehungswissenschaftler Hans-Peter de Lorent die Verantwortlichen des Hamburger Bildungssystems während der NS-Zeit. Dagegen klagt die Enkelin des damaligen Schulsenators Oscar Toepffer.
Esther Geißlinger, freie Journalistin
Die Toepffer-Enkelin will unterbinden, dass Familienbriefe zitiert werden, zudem sieht sie das postmortale Persönlichkeitsrecht des NSDAP-Mitglieds verletzt. Das Gericht schlägt einen Vergleich vor.
Zum Start der PrideWeek ruft Hamburgs DGB-Vorsitzende Katja Karger zu mehr Toleranz am Arbeitsplatz auf:
Mit Aktionen in den sozialen Medien sowie einer Petition hat die Kampagne „Unter 18 nie! Keine Minderjährigen in der Bundeswehr“ den Druck auf die Politik erhöht. Auch TV-Moderator Oliver Welke hat ein Statement beigesteuert.
Heute Vormittag überreicht das Bündnis #HamburgNimmAuf an der Reesendammbrücke einen offenen Brief an den Senat. Wir, die GEW Hamburg gehören zu den Unterzeichnenden. Gemeinsam mit 57 anderen Gruppen und Einzelpersonen fordern wir:
• die Evakuierung der griechischen Lager
• sofort ein Landesaufnahmeprogramm für mindestens 1.000 Menschen von der Stadt Hamburg.
Nachdem der Kinderzuschlag zum Jahresbeginn bereits verbessert wurde, wurde der Zugang aufgrund der Corona-Pandemie noch einmal erleichtert: Maßgeblich ist nun nicht mehr das durchschnittliche Einkommen aus den letzten sechs Monaten sondern nur noch das Einkommen aus dem letzten Monat vor der Antragstellung. So werden Familien, die eine Einkommenseinbuße verkraften müssen, schneller leistungsberechtigt.