Hochschule - ProfesorInnengehälter

Bildungspolitik
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 2012: in der Tagespresse wenig kritisiert, vom deutschen Hochschulverband pauschal begrüßt. Genaueres Hinsehen lohnt.

Gesagt hat das Gericht wenig: Der hessische Landtag muss die Professorenbesoldung Gruppe W 2 neu und besser regeln. Damit ist nicht die Einführung einer Leistungsbesoldung durch Absenkung des Grundgehalts mit zusätzlichen kriterienbezogenen Leistungsbezügen gemeint, die ist eher bestätigt worden. Keine Regelung bringt das Urteil auch für Professorenbesoldungen an anderen Landes- und Bundeshochschulen und für andere Besoldungsgruppen (W 3 und hlz – Zeitschrift der GEW Hamburg 3-4/2012 37 C-Besoldungen dürften immer noch die Mehrheit sein); ebenso werden keine expliziten Besoldungshöhen vorgegeben; erst recht werden keine Aussagen zur Unterinanzierung des Bildungssystems gemacht.

Margred Bülow-Schramm
Gerhard Struck
Schlagwörter: