Arbeitszimmer wieder steuerlich absetzbar

GEW
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Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 6. Juli 2001 – 2 BvL 13/09 – die Regelung der steuerlichen Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers als verfassungswidrig angesehen. Lehrerinnen und Lehrer und vergleichbare Beschäftigte können daher zukünftig wieder Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen...

Ilse Schaad
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