„Am grundsätzlichen Ziel der Tarifgarantie bei der Übernahme der Tarifergebnisse für die Beamt*innen wollen wir uns auch in Zukunft orientieren, was angesichts der finanziellen Corona-Folgen eine besondere Herausforderung für alle Beteiligten wird und verantwortliches Agieren auf allen Ebenen und von allen Seiten voraussetzt.“ (Entwurf eines Koalitionsvertrags für die 22. Legislaturperiode, 2020)
„Löhne und Gehälter der Beschäftigten und der Beamtinnen und Beamten steigen entsprechend der ausgehandelten Tarife.“ (Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode, 2015)
Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz hat 2011 den Gewerkschaften schriftlich garantiert, die Tarifergebnisse für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) zukünftig1:1 auf die Besoldung und Versorgung zu übernehmen. Verbunden war dies mit deutlichen strukturellen Einschnitten in die Besoldung und Versorgung wie der Streichung bzw. Kürzung der Sonderzahlung oder dem bis einschließlich 2019 vorgenommenen Abzug von 0,2 % von jeder Anpassung zum Aufbau der Versorgungsrücklage. Die Garantie des damaligen Ersten Bürgermeisters wurde 2015 im Koalitionsvertrag verankert und hatte seitdem Bestand. Gleichzeitig haben die Beamtinnen und Beamten einen erheblichen Beitrag für einen stabilen Haushalt geleistet.
Der nun vorliegende Entwurf eines Koalitionsvertrags für einen neuen Senat enthält nur noch eine Orientierung an dem Ziel der Tarifgarantie und formuliert Vorbehalte für die Übernahme der Tarifergebnisse.
Der DGB und seine Gewerkschaften erwarten ausdrücklich von Senat und Bürgerschaft, dass auch künftig die Tarifergebnisse für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten übernommen werden.
Die nächste Tarifrunde für den öffentlichen Dienst der Länder wird voraussichtlich im vierten Quartal 2021 stattfinden. Dann werden auch die Beamtinnen und Beamten ihre Interessen laut und deutlich vertreten müssen – sicher ist die Übernahme des Tarifergebnisses nicht mehr.