Aktuell finden zum Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder Redaktionsverhandlungen zwischen den Gewerkschaften und der Arbeitgeberseite statt, sodass die Auszahlung der erhöhten Entgelte sich noch etwas ziehen wird. Die Tarifeinigung beinhaltet mehrere Termine, zu denen Entgelterhöhungen wirksam werden. Hierzu eine kleine Übersicht:
Rückwirkend zum 1. Januar 2017:
- Erhöhung der Tabellenentgelte um 2%, bzw. für alle Entgeltgruppen, deren Tabellenentgelt niedriger als 3.200€ ist, auf einen Mindestbetrag von 75€. Dieser gilt für alle Kolleg*innen in den EG 1-8, E9 Stufe 1-3, E10, E11 und E12 jeweils in Stufe 1.
- Zahlung der Zulagen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder
- Erzieher*innen E8 und E9 (klein): 80€ monatlich
- Sozialpädagog*innen E9 Fallgruppe 2 („Normaltätigkeit“): 100€ monatlich
- Sozialpädagog*innen E9 Fallgruppe 1 („schwierige Tätigkeiten“)erhalten keine Zulage
Ab 1. Januar 2018
- Erhöhung der Tabellenentgelte um weitere 2,35%
- Erhöhung der Zulagen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder
- Erzieher*innen E8 und E9 (klein): 81,88€ monatlich
- Sozialpädagog*innen E9 Fallgruppe 2 („Normaltätigkeit“): 102,35€ monatlich
- Einführung der Stufe 6 für die Beschäftigten der Entgeltgruppen E9 – E15
- Das Tabellenentgelt der Stufe 6 liegt jeweils um 1,5% höher als das der Stufe 5
- Einführung einer Stufe 4+ für die Beschäftigten in der Entgeltgruppe E9S („kleine“ E9)
- Das Tabellenentgelt der Stufe 4+ liegt um 1,5% höher als das der Stufe 4
Ab 1. Oktober 2018
- Für die Beschäftigten der Entgeltgruppen E9 – E15 steigt das Tabellenentgelt der Stufe 6 um weitere 1,5% an. Die Entgelte der Stufe 6 sind damit um insgesamt 3% höher als die der Stufe 5.
- Für die Beschäftigten in der Entgeltgruppe E9S Stufe 4+ steigt das Tabellenentgelt um weitere 1,5% an. Die Entgelte der Stufe 6 sind damit um insgesamt 3% höher als die der Stufe 4.
Noch Fragen? Gern, am besten per Mail an rettmer@gew-hamburg.de
Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamt*innen
Unverzüglich nach der Tarifeinigung vom 17. Februar ist der DGB an den Dienstherren herangetreten, um die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen zu fordern. Aus dem Jahr 2011 gibt es eine Zusage des Bürgermeisters Olaf Scholz, Tarifergebnisse 1:1 auf die Besoldung/Versorgung der Beamt*innen zu übertragen. Diese Garantie hat der Bürgermeister bis heute mündlich mehrfach wiederholt. Wir gehen davon aus, dass auf jeden Fall die Entgelterhöhung von 2% ab 1. Januar 2017 sowie 2,35% ab 1.1. 2018 auf die Beamt*innen/Versorgungsempfänger*innen übertragen wird – abzüglich der 0,2% Versorgungsrücklage. Aufgrund der Komplexität des Abschlusses ist aktuell noch ungeklärt, wie Hamburg hinsichtlich der Übertragung weiterer Details des Tarifabschlusses verfahren wird. Notwendig für die Besoldungserhöhung ist in jedem Fall ein Gesetz. Der entsprechende Entwurf wird aller Voraussicht nach, wie in der Vergangenheit, erst nach der Sommerpause von der Bürgerschaft verabschiedet werden, sodass mit der Umsetzung nicht vor Oktober 2017 zu rechnen ist. Selbstverständlich halten wir Euch weiter auf dem Laufenden.
Birgit Rettmer