Wie aus einer Pressemitteilung des Senats hervorgeht, hat dieser am 14.7. einen Gesetzesentwurf präsentiert, der die Ergebnisse des Tarifabschlusses des öffentlichen Dienstes der Länder auf Hamburgs Beamtinnen und Beamten überträgt.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung für die Jahre 2015 und 2016 sieht vor, dass die Bezüge rückwirkend zum 1. März 2015 um 1,9% und zum 1. März 2016 um 2,1% erhöht werden.
Die im Tarifabschluss enthaltenen Vereinbarung zusätzlicher Eigenbeiträge der Arbeitnehmer in der VBL-West werden durch eine Fortsetzung des Aufbaus einer Versorgungsrücklage für die Beamtinnen und Beamten bis zum Jahr 2019 wirkungsgleich und systemgerecht übertragen. Dies kritisiert die GEW. Zum einen, weil die Zusatzversorgung der Tarifbeschäftigten in Hamburg nicht über die VBL, sondern gesetzlich geregelt ist, zum anderen, weil die Verlängerung der Geltungsdauer angesichts der guten Haushaltlag nicht notwendig ist.
Ferner sieht der Gesetzesentwurf anlässlich der geänderten europarechtlichen Vorschriften eine Anpassung des Hamburgischen Beamtengesetzes (HmbBG) bezüglich einer verbesserten Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen vor.
Der Gesetzentwurf wird nun nach den im Hamburgischen Beamtengesetz vorgesehenen Regelungen den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände zugeleitet. In diesem Rahmen wird die GEW zu den vorgelegten Änderungen Stellung nehmen. Nach der anschließenden Beratung im Landespersonalausschuss wird die Bürgerschaft nach der Sommerpause über den Gesetzentwurf entscheiden.