Die aktuelle Regelung der Behörde ermöglicht Schülerinnen und Schülern während der Prüfungen an ihrem Platz die Maske abzulegen. Dies erscheint zunächst sinnvoll, da die anstehenden Abiturprüfungen teilweise über viele Stunden gehen. Man erkennt an und möchte verhindern, dass das Atmen durch die Masken die angespannte Prüfungssituation weiter belastet.
Doch wie steht es um den Gesundheitsschutz, konkret den Schutz vor Ansteckung für Schülerinnen, Schüler und die sie beaufsichtigenden Lehrkräfte?!