Ende Januar veröffentlichte die GEW unter https://www.gew-hamburg.de/themen/tarif-besoldung/aenderungen-des-tv-l-zum-112020-umsetzungsstau-beim-hamburger-arbeitgeber Informationen zum Stand der Umsetzung der Tarifergebnisse des Tarifabschluss TV-L 2019 auf der Homepage. Die FHH arbeitet nach wie vor an der korrekten Umsetzung noch ausstehender Teile des Tarifergebnisses. Den Gewerkschaften hat das Personalamt am 25.3.20 nochmals versichert, dass der für die technische Umsetzung des Tarifergebnisses erforderliche Zeitbedarf keinesfalls zu Lasten der Beschäftigten gehe. In einem Rundschreiben, das allen Tarifbeschäftigten mit der Februarabrechnung zugegangen sein sollte, hat das Personalamt hierüber informiert.
In dem Schreiben betont das Personalamt ausdrücklich, dass die sechsmonatige Ausschlussfrist für eventuelle Geltendmachungen von Ansprüchen, wie beispielsweise aufgrund fehlerhafter Zahlungen, erst dann zu laufen beginnt, wenn den Beschäftigten die Bezügemitteilungen zugehen und die Zahlungen erfolgten. Dies bedeutet eine Verzögerung des Laufs der Ausschlussfrist solange, bis die Überleitung aus der Entgeltgruppe 9 in die neuen Entgeltgruppen 9a, 9b und für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst in die Entgeltgruppen S2 bis S 18 erfolgt ist.
Um eventuelle Fehler zu korrigieren, ist es dringend geboten, dass alle Beschäftigten ihre Gehaltsabrechnungen intensiv prüfen. Auch während der besonderen Umstände in der Corona-Krise ist davon auszugehen, dass die Personalabteilungen besetzt sind und die dortigen Mitarbeiter*innen entsprechende Rückfragen klären können.
Birgit Rettmer, Tarifreferentin