Die Lehrer*innenkammer bedauert die Art und die Durchführung des Vorbereitungsdienstes, da er mehr der Behebung des Lehrer*innenmangels dient, als der fundierten Ausbildung des Lehrer*innennachwuchses. Die inhaltlichen und ausbildungsqualifizierenden Vorteile einiger Neuregelungen der VVZS sind der Lehrer*innenkammer nicht ersichtlich. Die Lehrer*innenkammer lehnt die VVZS in der hier vorliegenden Form in wesentlichen Teilen ab.
Die Stellungnahme der Lehrerkammer findet sich im Anhang.