„Zweifelhaftes Verständnis von Unterricht“
Die Lehrerkammer lehnt den „Erlass einer Dienstanweisung zur Terminierung der Zeugniskonferenz des zweiten Schulhalbjahres“ ab und stellt hierzu fest:
„Die Begründung für die Dienstanweisung basiert auf einem zweifelhaften Verständnis von Unterricht, das auf Motivation der Schülerinnen und Schüler durch Zensuren basiert. Außerdem stellt die Lehrerkammer fest, dass durch die Heterogenität der Konferenzkultur und Schülerschaft an Hamburger Schulen die Zeit nicht ausreichend sein wird, um die Zeugniskonferenzen adäquat durchzuführen ohne Unterrichtsausfall oder eine unzumutbare Belastung der Kolleginnen und Kollegen.“
Weitere Infos zur Lehrerkammer unter https://lehrerkammer.hamburg.de/
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