Es steht jeder Pensionärin, jedem Pensionär frei, neben der Pension Geld dazu zu verdienen, entweder als Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin oder freiberuflich. Bei freiberuflicher Tätigkeit ist der Hinzuverdienst der erzielte Gewinn.
Allerdings wird ein Hinzuverdienst in einigen Fällen auf die Pension angerechnet, das heiß, die Pension wird gekürzt. Dabei gibt es unterschiedliche Fallkonstellationen.
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