Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat die SARS-CoV 2-Arbeitsschutzregel veröffentlicht. Die Bedingungen an Deutschlands Schulen und Kitas sind von den verbindlichen Vorgaben indes weit entfernt.
12.08.2020 - Gesa Bruno-Latocha, Referentin Tarif- und Beamtenpolitik im GEW-Hauptvorstand