Der Aufruf zu einem unbefristeten Streik in den Hamburger Kitas ist rechtskonform. Der Arbeitgeberverband in Hamburg hatte einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung zur Unterlassung des Kita-Streikes beim Arbeitsgericht gestellt.
Das öffentlich betriebene Geplänkel der Arbeitgeberverbände spielte vor Gericht eine untergeordnete Rolle. Deutlich ist, dass der Tarifvertrag zur betrieblichen Gesundheitsförderung ein ernsthaftes Anliegen der Gewerkschaften ist.