Das Bundesverfassungsgericht hat eine umstrittene Auslegung der Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) durch das Bundesarbeitsgericht gekippt.
Karlsruhe hat klargestellt, dass eine sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen bei demselben Arbeitgeber auch dann unzulässig ist, wenn die Beschäftigung drei Jahre oder länger zurückliegt. Der Beschluss hat auch Auswirkungen auf die Befristungspraxis an Hochschulen und Forschungseinrichtungen.