Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am 11.6.21 beschlossen, dass die Schulbehörde die Rechte des GPR Schulen verletzt, indem sie für die vom GPR vertretenen Beschäftigten angeordnet hat, dass diese bis auf Weiteres eine medizinische Maske tragen müssen, ohne dass der GPR dem zugestimmt hat.
Gegen diesen Beschluss kann die Behörde Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.