In der Erwachsenenbildung beginnt derzeit wieder der Präsenzunterricht, so wie nach der aktuellen Hamburger Corona-Verordnung möglich. Im Unterschied zu den allgemeinbildenden Schulen gilt in der Erwachsenenbildung allerdings: Lehrkräfte sind zu großen Teilen noch nicht geimpft und haben dafür auch keine Priorisierung. Tests für Teilnehmer*innen und Lehrkräfte stehen nicht zur Verfügung, sondern müssen privat organisiert werden. Das ist für die Teilnehmer*innen aufgrund von sprachlichen Barrieren zum Teil schwierig.
Erwachsenenbildung
Gestern vermeldete der Senat die gute Nachricht, dass jetzt alle Schulbeschäftigten in Hamburg ein Impfangebot bekommen.
Etwa 50 Kolleg*innen aus der Weiterbildung haben bei der GEW Kundgebung am 13.4.21 auf dem Rathausmarkt für eine sofortige Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen demonstriert.
In der Erwachsenenbildung arbeiten bundesweit insgesamt etwa genauso viele Lehrkräfte wie an den Schulen, aber weithin für die Öffentlichkeit unsichtbar in den verschiedensten Bereichen: so z. B. in beruflicher und politischer Weiterbildung, in Sprach- und Integrationskursen.
Sie arbeiten für die unterschiedlichsten Träger: Volkshochschulen, Vereine, große und kleine Firmen, für gemeinnützige Organisationen oder gewinnorientierte Firmen.
Die GEW unterstützt den heutigen „Deutschen Weiterbildungstag“, sich für die Bedeutung der beruflichen, politischen, wissenschaftlichen, kulturellen und allgemeinen Weiterbildung öffentlich stark zu machen. Sie mahnt ein Bundesgesetz und einen Digitalpakt Weiterbildung sowie mehr Geld für diesen Bildungsbereich an, damit die Beschäftigungsbedingungen substanziell verbessert werden können.
Die GEW mahnt die Länder, das Nachholen schulischer Abschlüsse als Teil der Erwachsenenbildung auszubauen. „Sieben Prozent der Schülerinnen und Schüler haben das Schulsystem ohne Abschluss verlassen. Dieser Anteil ist in den vergangenen Jahren laut ‚Nationalem Bildungsbericht‘ gestiegen. Diese Menschen brauchen dringend eine zweite Chance, um einen Abschluss zu machen“, sagte Ansgar Klinger, GEW-Vorstandsmitglied für Berufs- und Weiterbildung, am Mittwoch in Frankfurt a.M.
Frankfurt a.M. – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mahnt die Bundesregierung mit Blick auf den heute im Bundeskanzleramt veranstalteten Festakt „15 Jahre Integrationskurse“, gerechte Arbeitsverhältnisse in den von ihr verantworteten Kursen der Integration zu schaffen. „Die Trägerinnen und Träger müssen in die Lage versetzt und verpflichtet werden, feste tariflich geregelte Arbeitsverhältnisse für ihre Lehrkräfte zu schaffen“, so Ansgar Klinger, Vorstandsmitglied für Berufliche Bildung und Weiterbildung beim GEW-Hauptvorstand.
Nach dem Engagement der GEW steht fest: Träger von Integrations- und Berufssprachkursen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Pandemiezulage. Sie soll die zusätzlichen Kosten kompensieren, die durch höheren Infektionsschutz entstehen.
Am 19.6.20 beantwortete der Senat eine schriftliche kleine Anfrage der CDU Fraktion der Bürgerschaft zum Thema „Damit die Integration gelingt – Hat die prekäre Beschäftigung vieler DaZ-/DaF-Lehrkräfte Auswirkungen auf das Angebot an Deutschsprachkursen?“ (Drucksache 22/520).
Die Antworten lassen befürchten, dass die schönen Worte des frischen SPD/GRÜNE Koalitionsvertrages nur Papier bleiben werden. Im Vertrag heißt es:
Ab dem 13.05.20 sind laut Covid 19-Eindämmungsverordnung unter anderem Veranstaltungen in der Erwachsenenbildung in Hamburg wieder erlaubt. Die Träger treffen aktuell Vorbereitungen, die Präsenzveranstaltungen wieder an den Start zu bringen.
Frankfurt a.M. – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mahnt Bund und Länder, die öffentlich finanzierte Weiterbildung in der Corona-Krise zu stabilisieren. Hierzu gehöre, die Lehrkräfte abzusichern und die Bildungseinrichtungen angemessen auszustatten. Zudem müssten der Datenschutz gewährleistet und professionelles Arbeiten der Lehrkräfte unterstützt werden.
Die Senatsverwaltung hat erklärt, die Weiterzahlung der Honorare für die VHS-Kursleiter*innen nicht über den März 2020 hinaus fortsetzen zu wollen und verweist auf Antragsmöglichkeiten im Bereich der Soforthilfe für Solo-Selbstständige. Diese ist aber an formale Kriterien geknüpft wie Hamburger Wohnsitz, regelmäßig mindestens 20 Wochenstunden Arbeitszeit bei der VHS und andere bürokratische Hürden.