Die Geschäftsstelle bleibt vom 23.12.17 bis zum 2.1.18 geschlossen. Wir wünschen allen Kolleginnen schöne Weihnachten und ein gutes neues Jahr!
Meldungen nach Thema
Der Senat hat am 19. Dezember 2017 den Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge beschlossen und den Gesetzesentwurf der Bürgerschaft zugeleitet (Drucksache 21/11426). Der Gesetzesentwurf geht auf eine langjährige Forderung des DGB und seiner Gewerkschaften zurück. Der DGB hat deswegen die Entstehung des Gesetzesentwurfes konstruktiv und unterstützend begleitet. Im Anhang findet ihr die Mitgliederinformation des DGB, die u. a.
Die Volksinitiative hatte mithilfe ihrer vielen UnterstützerInnen innerhalb und außerhalb der Schulen in nur drei Monaten fast 25.000 Unterschriften gesammelt, die am 3. Mai 2017 beim Senatsamt abgegeben wurden. Zu den UnterstützerInnen gehören eine Vielzahl von aktiven Eltern, SchülerInnen und PädagogInnen sowie dreiundzwanzig Organisationen. In der Bürgerschaft haben sich DIE LINKE und die FDP hinter die Forderungen der Volksinitiative gestellt. Auch die CDU hat sich für eine Erhöhung der Lehrerstellen für die Inklusion ausgesprochen.
Beamtinnen und Beamte in Hamburg bekommen staatliche Beihilfe und müssen sich und ihre Familienangehörigen zusätzlich privat versichern.
Frauen haben nur halb so viel Rentenanspruch wie Männer: Wenn man die Einkünfte aus gesetzlicher Rente, Betriebsrente und privater Altersvorsorge zusammenrechnet, ergibt sich für das Jahr 2015 ein sogenannter Gender Pension Gap von 53 Prozent., wie ein neuer Report des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zeigt. Männer verfügen damit im Schnitt über mehr als doppelt so hohe Alterssicherungseinkommen wie Frauen.
Noch hält sich die Behörde bedeckt, wenn es um den Lehrkräftemangel in Hamburg geht. Intern wird allerdings von ca. 200 nicht zu besetzenden Stellen ausgegangen. Sich darüber einen Überblick zu verschaffen ist schwierig, da die selbst verantworteten Schulen (SVS) selber einstellen und Löcher über die sogenannten VOrM-Mittel (Vertretungs- und Organisationsmittel) stopfen. Dabei werden auch sogenannte „Quereinsteiger*innen“ - zunächst befristet und ohne systematische Unterstützung oder Begleitung – eingestellt.
Ein Jahr vor der Bundestagswahl hat die GEW die Initiative „Bildung. Weiter denken!“ ins Leben gerufen, um sich für mehr Geld für Bildung einzusetzen. Wie weit sind wir auf diesem Weg bislang gekommen? Und wie geht es weiter?
Am 15.12.17 wurde nach dreißig Stunden Verhandlung eine Einigung zwischen der Volksinitiative und den Regierungsfraktionen SPD/Grüne erzielt, die am 20.12.17 in der Bürgerschaft zur Abstimmung steht.
Am 1. Januar 2018 ist es soweit. Neben der Erhöhung aller Entgelte um weitere 2,35 Prozent erfolgt der erste Schritt der Einführung der sechsten Erfahrungsstufe für die Beschäftigten der Entgeltgruppen 9 – 15. Wer mehr als 15 Jahre beschäftigt ist, steigt aus der Stufe 5 TV-L nun in die neue Stufe 6 auf. Die Tabellenwerte liegen hier zunächst um 1,5 Prozent über denen der Stufe 5. Ab Oktober 2018 werden sie noch einmal um 1,5 Prozent ansteigen, so dass die Werte der neuen Stufe 6 der Länder-Tabelle dann genau drei Prozent über denen der Stufe 5 liegen werden.
Schon das zehnjährige Jubiläum des Bildungsgipfels der vollmundig gepriesenen „Bildungsrepublik Deutschland“ wurde von Gewerkschaften, Sozialverbänden und Oppositionsparteien im Gegensatz zu den damaligen und heutigen Regierungsparteien CDU/CSU und SPD nicht eben gefeiert.
Mit einem Wahlergebnis von 84 Prozent zieht die Fraktion der GEW in die Lehrerkammer ein. Nachdem die GEW-Fraktion bereits in der vergangenen Wahlperiode 34 von 40 Sitzen in der Lehrerkammer innehatte, konnte sie das gute Ergebnis aus der Vergangenheit nun bestätigen.
Wer darf unterschreiben?
Es kann jeder unterschreiben, der in Hamburg wahlberechtig ist (d.h. in Hamburg wohnhaft gemeldet und über 16 Jahre alt). Jedem, der unterschreiben möchte, muss die Möglichkeit gegeben werden, die komplette Forderung im Wortlaut zu lesen, daher muss diese zum Sammeln ausgedruckt, mitgenommen oder ausgehängt werden. Unleserliche und unvollständige Einträge sind ungültig und werden gestrichen.
Wer darf sammeln?