Ab dem Schuljahr 2023/2024 werden in Hamburg neue Regeln für den Religionsunterricht in den allgemeinbildenden staatlichen Schulen gelten. Sie sind ab dem kommenden Schuljahr zur Erprobung freigegeben. In einer Stellungnahme zu Vocation und Religionsunterricht stellt die Lehrerkammer fest, dass die Zertifizierung der Lehrkräfte ein gesondertes Problem abbildet:
„Während jahrzehntelang in Hamburg die Vocationsurkunde nicht eingefordert wurde, soll jetzt der fehlende Zugehörigkeitsnachweis zu einem Unterrichtsverbot führen.