Einigkeit macht stark. Das ist ein Grundprinzip gewerkschaftlicher Organisation, aus den Erfahrungen der Geschichte erwachsen. Doch das Prinzip „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ wird nicht mehr überall angewendet – unter anderem deshalb, weil das Bundesarbeitsgericht seit 2010 in seiner Rechtsprechung den Grundsatz der Tarifeinheit nicht mehr verfolgt.