Die Lehrerkammer hat sich in Ihrer Stellungnahme zur Schulgesetz-Änderung bezüglich des "Campus Zweiter Bildungsweg" grundsätzlich positiv geäußert. Bei der jetzt anstehenden Rechtsverordnung, die die Aufnahme des Schulbetriebes zum 1.2.2023 vorsieht, sieht die LK aber Vorbehalte in Bezug auf die "Abendschule vor dem Holstentor" und das Studienkolleg.
Es erscheint der Lehrerkammer angemessen, die Gründung und damit den Umzug aller Schulen zu verschieben, bis eine Lösung der angesprochenen Probleme gefunden ist, und die Rechtsverordnung entsprechend zu verändern.