Die Bildungspolitik der AfD Hamburg, Teil 5
Die AfD Fraktion Hamburg hat erneut eine Fülle von Schriftlichen kleinen Anfragen (SKA) und Dienstaufsichtsbeschwerden (DAB) gegen Lehrkräfte an den Schulen auf den Weg gebracht. Interessant ist hierbei, dass sie immer wieder Sachverhalte moniert, die auf eine Vermittlung der Werte des Bildungsauftrags zielen. Dies macht erneut deutlich, dass es der AfD nicht um die Wahrung der Grundsätze politischer Bildung geht, sondern allein darum, AfD-kritische Positionierungen an Schulen und im Unterricht zu unterbinden und die Lehrkräfte einzuschüchtern. Die GEW unterstützt alle betroffenen Mitglieder, Kollegien und Schulleitungen politisch und rechtlich und stärkt sie dabei, Haltung zu zeigen statt Zurückhaltung zu üben.
Fleiß ist eine Sekundärtugend…
Die aktuellen Anfragen und Beschwerden beschäftigen sich wie in der Vergangenheit mit angeblichen Verstößen gegen die Grundsätze politischer Bildung an Schulen. Neben bekannten Themen wie dem Vorwurf einer AfD-Positionen-kritischen Haltung in schulischen Aktivitäten geht die AfD nun vermehrt gegen Aktivitäten im Kontext von Fridays for Future vor. Kein Wunder, leugnet die AfD doch den menschengemachten Klimawandel („Wir sollten die Sonne verklagen“, Beatrix von Storch)…
So beschwert sich die AfD aktuell über schulische Kulturtage an der Stadtteilschule Blankenese zum Thema Demokratie und Nachhaltigkeit und unterstellt eine „zu grüne Ausrichtung“. Dass es bei den Kulturtagen um gesellschaftlich relevante Themen und nicht um eine Partei ging, ignoriert sie, passt dies doch nicht zu der Strategie, sich als Opfer zu stilisieren. Zur Strategie passt es auch, ohne jede sachliche Grundlage ihr eigentliches Thema Migration in einen Zusammenhang mit dieser Veranstaltung zu rücken, um dann dagegen eine Beschwerde zu ersinnen. Die AfD will verbieten, was ihr nicht gefällt – ein Beißreflex ohne rechtliche Grundlage. Wir – die GEW und der betroffene Schulleiter, Mathias Morgenroth-Marwedel – bleiben dabei, dass Kulturtage zu Demokratie und Nachhaltigkeit gewünschte Schulaktivitäten im Sinne der Werte des Bildungsauftrages darstellen – auch wenn der AfD das nicht gefällt.
Auch Demoaufrufe und andere schulische Aktivitäten, z.B. gegen das Petzportal oder im Kontext von Fridays for Future möchte die AfD verbieten. In der Tat ist es nicht zulässig, in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände für Demos zu werben – jedoch durchaus, dies außerhalb zu tun. Diese Möglichkeit wird z.B. an der Stadtteilschule Bahrenfeld genutzt: Aktiviert durch GEW-aktive Lehrkräfte organsierten sich dort Beschäftigte als “Educators for Future Bahrenfeld“ mit dem Ziel, die Forderungen der Schüler*innenbewegung zu unterstützen, und veranstalten seit einiger Zeit freitägliche Kundgebungen vor der Schule. Die Begründung lautet: „Als im Schuldienst Tätige können wir uns nicht Urlaub nehmen, um an einer Demonstration, die während der Dienstzeit liegt, teilzunehmen. Somit müssen wir den freitäglichen Protest zu uns holen, um an der Demonstrationsbewegung teilhaben zu können, da die zentralen Veranstaltungen für die meisten von uns mit der Dienstverpflichtung kollidieren. […] Wir stehen als Privatpersonen für diese Forderungen ein und demonstrieren deshalb in der dienstfreien Zeit. Dennoch möchten wir darauf hinweisen, dass sich das klimapolitische Engagement von allen an Schule Beteiligten mit den curricularen Vorgaben zu Klimawandel und Klimaschutz deckt und deshalb von der Schulbehörde begrüßt und unterstützt werden sollte. Wir rufen alle Kollegien dazu auf, sich mittels dieser Protestform an der Fridays for Future Bewegung zu beteiligen, um die engagierten Schüler_innen nicht allein zu lassen“ (1). Sicher wird die AfD auch diese Aktionsform verbieten wollen, auch wenn sie rechtskonform ist – der Beißreflex läuft auch ohne Reflexion.
Ein weiteres Thema, das die AfD erzürnt, bleiben die Offenen Briefe von Kollegien, die sich kritisch mit dem Petzportal auseinandersetzen. Sie ignoriert dabei die Aussage der Schulbehörde, dass solche Briefe zulässig sind und sich im Rahmen dessen bewegen, was den Lehrkräften an Meinungsfreiheit zusteht. Ebenso, so führt die Schulbehörde in ihrer Antwort zur Drucksache 21/15077 aus, „steht es Lehrkräften frei, während der Pausen im persönlichen Gespräch tagespolitische Ereignisse zu besprechen. Die von den Lehrkräften in den offenen Briefen geäußerten Ansichten zur Ausgestaltung ihrer unterrichtlichen Arbeit genügen den Anforderungen des Verbotes politischer Indoktrination, dieses verlangt keine Meinungslosigkeit der Lehrkräfte, sondern vielmehr die Darstellung unterschiedlicher Positionen und die Konfrontation mit Originaltexten der den Unterrichtsgegenstand bildenden Parteien“ (2). Politisch sind diese Briefe somit erwünscht, juristisch ist jedoch noch ungeklärt, ob diese auch auf den jeweiligen Schulhomepages veröffentlicht werden dürfen. So sind einerseits, wie die Behörde in der Drucksache 21/16136 erläutert, die Schulleitungen für die “Veröffentlichung von Beiträgen auf der Homepage […] verantwortlich“, andererseits sei die “Veröffentlichung eines Briefes, der die Meinung des Lehrerkollegiums wiederspiegelt, […] nicht zulässig“ (ebd.). Warum nicht zulässig sein soll, was doch inhaltlich und formal allen Ansprüchen genügt, beantwortet die Schulbehörde nicht. Nicht nur aus Sicht der GEW ist eine solche Äußerung auch ganzer Schulen völlig legitim und ergibt sich aus dem Bildungsauftrag – und gehört daher auch auf die Schulhomepages.
…aber es geht um Werte!
Und wieder einmal zeigt sich, ob bei Klimaaktivitäten, Kulturtagen oder der Unterrichtsgestaltung: Die AfD versteht die Gebote politischer Bildung bewusst falsch mit dem Ziel, ihr missliebige Positionierungen zu unterbinden.
Die AfD bezieht sich auf Beutelsbach, um eine politische Neutralität einzufordern, und ignoriert, dass der Bildungsauftrag auch eine Vermittlung von Werten umfasst. Beutelsbach als didaktische und Wertevermittlung als inhaltliche Komponente ergeben erst zusammen – als zwei Seiten einer Medaille – den Rahmen, an Hand dessen Schulunterricht zu gestalten ist.
Diese Werte – Erziehung zu Demokratie und einem friedlichen Miteinander frei von Diskriminierung auf Grund von äußeren Merkmalen – teilt die AfD nicht, und will daher unter dem Vorwand der „Neutralität“ die Vermittlung der im Grundgesetz und im Bildungs- und Erziehungsauftrag festgelegten Werte verbieten. Dies zeigt: Die AfD mag demokratisch in die Bürgerschaft gewählt worden sein, ihre Ziele und Positionen widersprechen jedoch den im Grundgesetz und den im Bildungsauftrag vermittelten Werten und Einstellungen – z.B. der gegenüber gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit – und somit ist die AfD eine Partei mit undemokratischer Ausrichtung.
Aus den gesetzlichen Grundlagen ist durchaus eine parteipolitische „Neutralität“ abzuleiten, so dass keine Partei gegenüber den anderen, z.B. bei Podiumsdiskussionen an Schulen mit Parteienvertreter*innen, bevorzugt oder benachteiligt werden darf. Völlig anders sieht es mit den Themen und Positionen der Parteien aus, die im Rahmen des Unterrichts, aber auch im Schulalltag, kritisch an den im Bildungsauftrag genannten Werten gemessen werden müssen. So darf eine Lehrkraft, ein Kollegium und/oder auch eine Schulleitung nicht eine Partei „an sich“ kritisieren, aber durchaus deren Positionen („Der Nationalsozialismus ist ein Fliegenschiss der Geschichte“, Alexander Gauland) und schulrelevanten Aktivitäten – ein Petzportal, das Unfrieden im Schulalltag stiftet – thematisieren. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der in Hamburg sogenannten „Selbstverantworteten Schulen“, die eine hohe Eigenständigkeit der Schulleitung und des Kollegiums vorsieht. Sinnvoll ist es zudem, nicht nur eine, sondern mehrere Parteien zu thematisieren und herauszuarbeiten, welche Positionierungen diese – z.B. in Bezug auf Migrationspolitik – haben. Einige werden dabei vor dem Hintergrund der Bildungsziele kritikwürdiger sein als andere…
Die rechtliche Dimension: Neutralität gegenüber rassistischen und rechtsextremen Positionen von Parteien? Nein!
In einer juristischen Analyse zum Neutralitätsgebot in der Bildung von Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte wird die Frage „Neutral gegenüber rassistischen und rechtsextremen Positionen von Parteien?“ mit einem klaren Nein beantwortet (3). So wird herausgearbeitet, dass die Positionen der AfD selbstverständlich im Unterricht thematisiert werden dürfen: „Vertritt eine am politischen Wettbewerb teilnehmende Partei systematisch rassistische beziehungsweise rechtsextreme Positionen, sei es durch ihr Programm oder dadurch, dass sich ihre Führungspersonen wiederkehrend entsprechend äußern, dürfen Lehrkräfte dies im Unterricht thematisieren“ (S. 21). Dieses Recht stellt zugleich eine Pflicht dar: “Geht es um die Thematisierung rassistischer und rechtsextremer Positionen, haben Lehrpersonen nicht nur das Recht, sondern gemäß den in den menschenrechtlichen Verträgen und im Schulrecht verankerten verbindlichen Bildungszielen auch die Pflicht, solche Positionen entsprechend einzuordnen und diesen zu widersprechen“ (ebd.). Deutlich gemacht wird, dass die AfD die Gebote politischer Bildung bewusst missversteht: „Gerade vor dem Hintergrund der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und menschenrechtlicher Verpflichtungen ist es unzulässig, aus dem Kontroversitätsgebot die Notwendigkeit abzuleiten, rassistische oder andere menschenverachtenden Positionen als gleichberechtigte legitime politische Positionen darzustellen. Bildung und insbesondere politische Bildung ist nicht in dem Sinne neutral, dass sie wertneutral wäre“ (S. 21 f.). Die Analyse kommt zu dem Fazit, dass „Positionierungen von Lehrkräften, die darauf gerichtet sind, den Schüler_innen zu vermitteln, rassistischen Positionen nicht zu folgen, auch wenn es sich dabei um Positionen einer nicht verbotenen Partei oder sonstigen Vereinigung handelt, […] daher auch rechtlich geboten [sind]“ (S. 21). Zugleich wird festgestellt, dass die juristische Debatte dazu „bisher noch wenig ausgeprägt [ist], zudem gibt es keine gefestigte Rechtsprechung“ (S. 19). Dennoch stellt diese Analyse eine gute Grundlage auch für die eigene Argumentation z.B. gegenüber Anfeindungen der AfD dar. (Auch hier lohnt wieder ein Blick auf die anderen Parteien, um deutlich zu machen, dass die AfD mit ihrer Auffassung von politischer Bildung außerhalb des gesellschaftlichen Konsenses steht.) In der GEW AG gegen Rechts diskutieren wir auch solche juristische Fragen und erarbeiten Handlungsorientierungen für von den Angriffen betroffene Lehrkräfte.
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Schriftliche kleine Anfragen (SKA) sind ein Instrument parlamentarischer Politik, die es den (Oppositions-)Parteien ermöglicht, Fragen an den Senat zu stellen, die von diesem in einer vorgegebenen Frist beantwortet werden müssen. Sie dienen ausschließlich der Informationsbeschaffung, nicht jedoch der Meinungsbildung. Viele Anfragen der AfD wurden mit dem Verweis, dass sie das Fragerecht missbrauchen, als unzulässig zurückgewiesen.
Dienstaufsichtsbeschwerden (DAB) stellen ein Instrument dar, Verhalten von Beschäftigten von der zuständigen Behörde überprüfen zu lassen, sie können formlos von jedem gestellt werden und werden dann ohne feste Frist geprüft.
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Die politische Dimension: Kulturkampf, um eine ‚deutsche Leitkultur‘ durchzusetzen
Einerseits hat die AfD bewiesen, dass sie die Gebote politischer Bildung zur Durchsetzung ihrer Interessen bewusst instrumentalisiert, was sich auch darin zeigt, dass ihre Angriffe auf schulisch Beschäftigte überwiegend von der Schulbehörde zurückgewiesen werden. Andererseits hat es die AfD geschafft, mit ihren Positionen und Behauptungen zunehmend in der Öffentlichkeit zu landen, wie sich u.a. beim „Fall“ Ida Ehre (4), aber auch bei den Falschbehauptungen der AfD zur Max Brauer Schule zeigt, die unhinterfragt von Teilen der Medien übernommen wurden (5). Somit zeigt sich eine Diskursverschiebung und es wird deutlich, dass wir uns aktuell in einem Kampf um Deutungshoheit befinden – in einem Kampf darum, was, was an Schule passieren und was im Unterricht gesagt werden darf. Diesem Kampf müssen wir uns stellen, sowohl diskursiv als auch auf allen anderen Ebenen! Ein Schritt hierbei war die „Hamburger Erklärung gegenseitiger Solidarität bei Angriffen von Rechts auf Bildung und Kultur“, die wir auf unserer Tagung „Es geht uns alle an“ am 25. und 26. Oktober 2019 auf Kampnagel veröffentlicht haben und genau diesen Kulturkampf der AfD thematisiert: „Ob in Schule, am Theater oder im Betrieb: Wir alle sind verstärkt seit dem Einzug der AfD in die Parlamente von massiven Angriffen und Bedrohungen von Rechts betroffen. Rechtspopulist*innen, Neonazis und extreme Rechte stören Veranstaltungen, wollen in Spiel- und Lehrpläne eingreifen und versuchen die Freiheit von Bildung und Kunst einzuschränken. Sie schüren Misstrauen und stacheln zu Denunziationen auf. Wenn es nach ihnen gehen würde, soll unsere selbstverständlich demokratisch-antifaschistische Haltung diskreditiert und gesellschaftlich geächtet werden. […] Als deren zentrale Stützpfeiler machen sie Bildung und Kultur aus. Mit ihrem ‚Kulturkampf‘ wollen sie eine nationalistische, völkische und homogene ‚deutsche Leitkultur‘ durchsetzen“ (6). Die Unterstützenden wehren sich gegen solche „Angriffe auf Demokratie und Menschenrechte. Wir sind überzeugt: Gemeinsam sind wir stärker und können den Angriffen von Rechts etwas entgegensetzen“.
Dass die AfD einen „Kulturkampf“ anstrebt und verschiedenste gesellschaftliche Errungenschaften am liebsten verbieten möchte, wird auch in der sehr informativen Broschüre „Demokratie in Gefahr. Handlungsempfehlungen zum Umgang mit der AfD“ der Amadeu Antonio Stiftung deutlich (7). Im Vorwort heißt es: „Im 70. Jahr des Bestehens wird das Grundgesetz wie wohl noch nie von innen angegriffen. Ein maßgeblicher Akteur dahinter ist der parlamentarische Arm der radikalen Rechten: die Alternative für Deutschland. Bei den Angriffen geht es nicht nur um einzelne Artikel, sondern um zentrale Prinzipien unserer Verfassung, wie Menschenwürde, Gleichstellung, Presse- und Religionsfreiheit. Aber auch die Souveränität des Rechtsstaates und das Monopol staatlicher Gewalt insgesamt werden infrage gestellt. Identitätspolitiken, Chauvinismus und Nationalismus bedienen Ängste und Ressentiments, die wiederum Ausgrenzung, Gewalt und Mord legitimieren“ (S. 2). In der Broschüre werden die Angriffe der AfD auf verschiedene Themen und Bereiche – Zivilgesellschaft, Antifeminismus und Gleichstellung, Erinnerungspolitik, politische Bildung, Schule, Kulturpolitik – thematisiert und dazu aufgerufen, sich „zusammen den Angriffen auf unsere Demokratie entgegen[zu]stellen“ (S.3). Mit unserer Erklärung, dieser Broschüre und den bei der Tagungsvorbereitung Aktiven werden wir weiter an diesem Thema arbeiten.
Kultusministerkonferenz zeigt Haltung, Hamburgische Schulbehörde Zurückhaltung – warum?
Die Rolle der Schulbehörde ist zwiespältig und wenig souverän: Einerseits werden die Vorwürfe der AfD in den SKA und DAB fast ausschließlich zurückgewiesen, andererseits versäumt es der Senator, sich schützend vor die Lehrkräfte, Kollegien und Schulleitungen zu stellen, die engagiert die Bildungsziele vermitteln und dafür von der AfD mit Hetze und Häme angegriffen werden. Diese Untätigkeit kritisiert die GEW und fordert Herrn Rabe auf, seiner Pflicht als oberster Dienstherr nachzukommen und die Lehrkräfte, die Kollegien und die Schulen in ihrem Engagement für eine demokratische Erziehung und Bildung zu stärken. Orientieren kann er sich dabei an den „Empfehlungen zur Demokratie und Menschenrechtsbildung in der Schule“, die die Kultusministerkonferenz (KMK) im Oktober 2018 vorgestellt hat. In der Pressemitteilung dazu findet der Präsident der Kultusministerkonferenz, Helmut Holter, deutliche Worte: „Aus aktuellem Anlass wenden wir uns entschieden gegen Internetportale, in denen Schülerinnen und Schüler ihre Lehrkräfte wegen vermeintlicher parteipolitischer Einflussnahme denunzieren sollen. Das führt im Ergebnis zu einer Vergiftung des Schulklimas. Wir sehen es vielmehr als eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe an, Lehrkräfte in ihrem Bemühen zur Demokratiebildung, der Erziehung zu Menschenrechten und im Eintreten für Toleranz, Respekt und Mitmenschlichkeit im Sinne des Grundgesetzes zu unterstützen. […] Die Stärkung junger Menschen in ihrem Engagement für den demokratischen Rechtsstaat und gegen antidemokratische und menschenfeindliche Haltungen ist Aufgabe über alle schulischen Fächer und außerschulischen Angebote hinweg“ (8). Diese Haltung sollte auch die Schulbehörde vermitteln!
Fredrik Dehnerdt, stellvertretender Vorsitzender GEW Hamburg
Bild: Titel von „Neutral gegenüber rassistischen und rechtsextremen Positionen von Parteien?“ vom Deutschen Institut für Menschenrechte und von „Demokratie in Gefahr. Handlungsempfehlungen zum Umgang mit der AfD“ der Amadeu Antonio Stiftung. Beide Broschüren finden sich im Anhang zum Artikel.
Unter www.gew-hamburg.de/themen/aktionen-und-kampagnen/GEW-zur-bildungspolitik-der-afd-hamburg finden sich links zu allen Artikeln, Meldungen und Pressemitteilungen der GEW Hamburg zum Thema.
Fussnoten
(2) www.gew-hamburg.de/themen/hamburg-politik/behoerde-stellt-sich-vor-engagierte-lehrkraefte
(3) Die Broschüre findet sich im Anhang zum Artikel und unter https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-63942-0
(4) www.gew-hamburg.de/themen/bildungspolitik/der-fall-ida-ehre
(5) www.gew-hamburg.de/themen/bildungspolitik/nicht-auf-die-afd-reinfallen
(7) Die Broschüre findet sich im Anhang zum Artikel und unter www.amadeu-antonio-stiftung.de/publikationen/demokratie-in-gefahr