Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat in der letzten Woche entschieden, dass etliche der Arbeitszeitänderungen für Gymnasiallehrkräfte in Niedersachsen verfassungswidrig sind. Das Urteil liegt naturgemäß noch nicht ausformuliert vor. Soweit man der Presse entnehmen konnte, ging es in erster Linie um die Erhöhung der Pflichtstunden für Gymnasiallehrkräfte um eine Unterrichtsstunde und die Entlastung von Schulleitern.
Die folgenden Anmerkungen beruhen auf der Berichtserstattung in der Presse. Das Urteil liegt noch nicht vor.
Gründe des Gerichts