„Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst geringgehalten wird“.
So steht es in §4 des Arbeitsschutzgesetzes. Dennoch nimmt die Gefährdung durch psychische Belastung für viele Beschäftigte seit Jahren zu.