Der schulische Personalrat ist bei Versetzungen, Neueinstellungen und bei befristeten Arbeitsverträgen in der Mitbestimmung. Um nachzuvollziehen, ob diese Personalmaßnahmen notwendig sind, hat er das Recht sich die Bilanz der Wochenarbeitszeit (KSP) vorlegen zu lassen. Er muss die Grundlagen der Lehrerarbeitszeitverordnung kennen und er hat das Recht die Funktionszeiten vorgelegt zu bekommen, dazu muss er die Berechnung der F-Zeiten nachvollziehen können. Die Führung von schulischen Arbeitszeitkonten muss mit dem Personalrat abgestimmt werden.
Fortbildungen für Personalräte
Beurteilungen haben in den Kollegien eine große Bedeutung, egal ob es um die Regelbeurteilung oder die Anlassbeurteilung geht. Die Kolleg_innen haben Fragen, Beschwerden oder sind verunsichert und wollen mit den Schulpersonalräten darüber in Kontakt treten. Personalräte nehmen bei den schulischen Beurteilungen eine wichtige Rolle als Kontrollinstanz wahr.
Das Seminar baut auf dem Seminar „Einführung in die Personalratsarbeit I“ auf und greift Fragen der Personalratsarbeit vor Ort auf.
Deshalb behandelt dieses Seminar konkrete Probleme und Konflikte, die den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Seminars in der täglichen Personalratsarbeit begegnen und von ihnen ins Seminar „mitgebracht“ werden sollen.
Daneben wird beispielhaft das Führen eines monatlichen Dienststellengesprächs durchgespielt.
Keine Angst vor einem „Nein“ zu einer Mitbestimmungsvorlage:
Allgemeine Aufgaben des Schul-PR, Informationsrecht des Schul-PR, Fortbildungsmöglichkeiten des Schul-PR, Informationsarbeit und Sachverständige, Geschäftsführung des Schul-PR, Überblick über die Mitbestimmungsinhalte und –verfahren nach dem HambPersVG, Aufgabe und Wirkung von Dienstvereinbarungen, Strukturen, die die Arbeit der Schulpersonalräte beeinflussen, u. a. die Struktur der BSB, Verhältnis der Schulleitungen zur BSB, Rechte und Pflichten der Schulleitung ggü.
Die Aufgaben der Personalräte im Zusammenhang mit der Eingruppierung, der Stufenzuordnung und der Arbeitszeit haben in letzter Zeit massiv zugenommen. Stichworte sind die Eingruppierungstarifverträge im Sozial- und Erziehungsdienst und für Lehrkräfte (LEGO) und die Arbeitszeit im Ganztagsbereich und der Inklusion (PTF).
Das Seminar knüpft an Inhalte der Seminare „Einführung in die Personalratsarbeit I und II“ an. Es sollen Gegenstände dieser Seminare vertieft behandelt werden. Die Auswahl dieser Schwerpunkte erfolgt weitgehend durch die Teilnehmenden auf Grund ihrer praktischen Erfahrungen in der Personalratsarbeit.
Vor diesem Hintergrund soll es um die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Schulpersonalräte, die Einhaltung von rechtlich verbindlichen Dienstvereinbarungen und die Lösung von möglichen Konflikten gehen.
Die Personalversammlung ist die Gelegenheit, alle Belange der Dienststelle und der Beschäftigten zu besprechen. Sie wird vom Personalrat einberufen und geleitet. Ziel des Seminars ist die Vorbereitung und die Durchführung einer Personalversammlung zu organisieren und so durchzuführen, dass der Personalrat im Sinne der Beschäftigten Ergebnisse erzielt. Dazu werden die rechtlichen Grundlagen und die Anlässe für die Durchführung einer Personalversammlung thematisiert.
In fast allen Personalratsschulungen taucht irgendwann die Frage auf, ob ein Thema, ein Konflikt, eine Aufgabe vom Personalrat zu bearbeiten ist oder ob dafür nicht die Lehrerkonferenz oder die Schulkonferenz zuständig ist.
Auch umgekehrt stellt sich die Frage. Muss ein Beschluss der Lehrerkonferenz dem Personalrat vorgelegt werden, wenn es sich um einen Tatbestand handelt, der der Mitbestimmung unterliegt, z. B. bei der Durchführung von schulinternen Fortbildungen?
In diesem Seminar sollen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen konkrete Fragen und Probleme ihrer Personalratsarbeit einbringen.
Das Seminar soll ihnen helfen, ihre bisherige Arbeit zu reflektieren, Veränderungen durch neue Rechtsgrundlagen und Dienstvereinbarungen kennenzulernen und Strukturen der PR-Arbeit zu verbessern.
Personalräte haben ein Mitbestimmungsrecht (gem. § 88 Abs. 1 Nr. 15 PersVG ) bei einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand. Deshalb bieten wir ein Seminar für Personalräte an und wollen folgende Themen behandeln:
- Voraussetzungen zur Pensionierung
- Berechnung der Pension anhand von Beispielen
- Grundlagen der Hinterbliebenenversorgung
- Beratungsbespiele aus der Praxis der GEW
- Handhabung des Versorgungsrechners der Behörde
Belastungen bei der Arbeit entstehen durch z. B. durch Lärm (fehlende Lärmdämmung) oder
Um-/Neubau, Stress angesichts vielfältiger Aufgaben (Vertretungen, Mehrarbeit, Kommunikationsverpflichtungen, Stoßarbeitszeiten wie Korrekturen usw.).
Welche Aufgaben hat der Schulpersonalrat im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes?
In diesem Seminar befassen wir uns mit den Aufgaben:
In diesem Seminar sollen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen konkrete Fragen und Probleme ihrer Personalratsarbeit einbringen.
Das Seminar soll ihnen helfen, ihre bisherige Arbeit zu reflektieren, Veränderungen durch neue Rechtsgrundlagen und Dienstvereinbarungen kennenzulernen und Strukturen der PR-Arbeit zu verbessern.