Nicht erst die Diskussionen um die Beförderungsmöglichkeiten von A 12 nach A 13 haben deutlich gemacht: Die Bestimmungen des Laufbahnrechts sind kompliziert und auf den ersten Blick unverständlich. Personalratsmitgliedern sollen die Grundzüge des Systems vermittelt werden. An Mitbestimmungsfällen wird erarbeitet, an welchen Punkten die Zustimmung bzw. die Nichtzustimmung des Personalrates auf rechtliche Gründe aus dem Laufbahnrecht zurückgreifen muss. Dieses Seminar richtet sich an Beamtenvertreter.
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Personalratswahlen sind organisatorisch sehr aufwändig und komplex. Auch, wenn sie nun schon zum dritten Mal stattfinden, treten viele neue Wahlbeauftragte mit vielen Fragen ihr Amt an. Um diese weitestgehend zu klären und zu beantworten bieten wir in diesem eintägigen Seminar Anleitung und Information zu den folgenden Themen:
Wahlordnung; Wählerverzeichnis; Wahlausschreiben; Fristen; Wahlvorschläge; Wahlhandlung; Wahlergebnis,-niederschrift und –bekanntgabe.
Die Durchführung der Wahl wird am praktischen Beispiel durchgespielt.
Die Durchführung von Dienststellenleitungsgesprächen gehört zu einer Standardaufgabe von Schulpersonalräten. Gerade konfliktreiche Themen sind dabei manchmal nicht einfach zu besprechen.
Dieser Seminartag vermittelt Techniken der Gesprächsführung für unterschiedliche Situationen, die in einem Videotraining anhand von Themen aus der Praxis ausprobiert werden.
Seminarinhalte:
- Gesprächsführungstechniken
- Videotraining
Personalratswahlen sind organisatorisch sehr aufwändig und komplex. Auch, wenn sie nun schon zum dritten Mal stattfinden, treten viele neue Wahlbeauftragte mit vielen Fragen ihr Amt an. Um diese weitestgehend zu klären und zu beantworten bieten wir in diesem eintägigen Seminar Anleitung und Information zu den folgenden Themen:
Wahlordnung; Wählerverzeichnis; Wahlausschreiben; Fristen; Wahlvorschläge; Wahlhandlung; Wahlergebnis,-niederschrift und –bekanntgabe.
Die Durchführung der Wahl wird am praktischen Beispiel durchgespielt.
Der schulische Personalrat ist bei Versetzungen, Neueinstellungen und bei befristeten Arbeitsverträgen in der Mitbestimmung. Um nachzuvollziehen, ob diese Personalmaßnahmen notwendig sind, hat er das Recht sich die Bilanz der Wochenarbeitszeit (KSP) vorlegen zu lassen. Er muss die Grundlagen der Lehrerarbeitszeit-verordnung kennen und er hat das Recht die Funktions-zeiten vorgelegt zu bekommen, dazu muss er die Berechnung der F-Zeiten nachvollziehen können. Die Führung von schulischen Arbeitszeitkonten muss mit dem Personalrat abgestimmt werden.
Für Beamte und Beamtinnen werden die Regelungen des Dienstverhältnisses per Gesetz oder Verordnung geregelt.
Die Schulpersonalräte müssen eine Fülle von Regelungen kennen, um die Grundlagen des Beamtenrechts zu verstehen:
Bei einer Pensionierung (Zurruhesetzung) aus gesundheitlichen Gründen, bei Versetzung in Teildienstfähigkeit ist der Personalrat zu beteiligen, wenn die Zurruhesetzung gegen den Willen der Beamtin/des Beamten erfolgt und sie/er die Mitbestimmung des Personalrats beantragt hat. Voraussetzung für das personalrätliche Handeln sind einerseits Kenntnisse der beamtenrechtlichen Bestimmungen sowie der versorgungsrechtlichen Folgen einer Pensionierung.
Gut verhandeln zu können zählt zu den wichtigsten Elementen kommunikativer Fähigkeiten, und nicht selten hängt der Erfolg einer Verhandlung u.a. davon ab, ob die Verhandlungspartner Regeln für erfolgreiche Verhandlungsgespräche kennen, anwenden können und sich über ihre Motive sowie ihre Stärken und Schwächen bewusst sind.
Die Stimme von Lehrenden ist in besonderer Weise erheblichen Belastungen und Anforderungen ausgesetzt. Sie muss sich nicht nur im Unterricht, bei Vorträgen oder Konferenzen ‚durchsetzen’ - sich Gehör verschaffen; sie muss darüber hinaus Aufmerksamkeit erzeugen, d.h. in Klang und Ausdruck ihre Zuhörer ansprechen, begeistern, fesseln. Mit einer zu leisen, angestrengten oder monotonen Stimme geraten die besten Inhalte in Gefahr, nicht gehört zu werden. Bei einem falschen Stimmgebrauch droht darüber hinaus eine nachhaltige Schädigung der Stimme.
Nach den Einführungsseminaren I und II bieten wir nun das Seminar „Einführung in die Personalratsarbeit III“ an.
Aufgrund vielfacher Anregungen soll sich das Seminar mit zwei Schwerpunkten befassen, nämlich der Wahrnehmung der schulischen Personalratsaufgaben Überwachung von Rechtsvorschriften und Vereinbarungen sowie Entgegennahme von Beschwerden und der Möglichkeit, über Initiativanträge an der Gestaltung des Dienstbetrie-bes mitzuwirken.
Die Schulung wendet sich speziell an Personalratsmitglieder aus den regionalen Bildungs- und Beratungszentren. Es soll besonders Wert gelegt werden auf die Themen, die bei den Mitbestimmungstatbeständen bei diesen Dienststellen entstehen. Es handelt sich dabei insbesondere um Fragen, die sich für unterschiedliche Beschäftigtengruppen wie Lehrkräfte, sozialpädagogische Fachkräfte im Unterrichtsbereich und Beratungs kräfte stellen.
Dieses Seminar gibt einen Überblick über verschiedene Methoden der Belastungsermittlung (Gefährdungs-analysen, Gefährdungsbeurteilungen), über Ergebnisse von Studien und Erhebungen für verschiedene Berufsgruppen (Erzieher/Erzieherinnen, Lehrkräfte, Verwaltungspersonal) sowie über Varianten von Lösungsmöglichkeiten. Entscheidend ist die Heraus-arbeitung der Rechtsansprüche von Schulpersonalräten wie auch die Vorstellung von „Best Practice“-Beispielen.
Seminarinhalte: