In Karlsruhe wären Sozialarbeiterinnen und -arbeiter, die Fußballfans betreuen, fast in Beugehaft gelandet. Der Fall verweist auf eine Leerstelle in der Gesetzgebung: Es gibt weiter kein generelles Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit.
Von Christoph Ruf, freier Journalist, für die E&W