Die Presseerklärung der Hamburger Schulbehörde vom 14.2.17 stellt ein völlig geschöntes Bild über die personelle Ausstattung der Inklusion dar. Die ‚freie‘ Schulwahl ist eine Farce für Eltern, die ein behindertes Kind haben.
In der Presseerklärung der Schulbehörde heißt es: „In Hamburg haben Eltern die freie Schulwahl, kein Kind darf gegen den Willen der Eltern auf eine Sonderschule geschickt werden.“
Sylvia Wehde, Mutter dreier Kinder und Vertrauensperson der Volksinitiative, ist über diese beschönigende Aussage empört: „Ich kenne eine Reihe von Eltern, die für ihr Kind die Inklusion wünschen, es aber trotzdem auf der Sonderschule anmelden. Der Grund: Die personelle, räumliche und sächliche Ausstattung für SchülerInnen mit einer Behinderung ist in den Sonderschulen deutlich besser als in der Inklusion. Das gilt insbesondere für Therapie und Pflege, für die in der Inklusion kein Personal vorhanden ist. Wie kann man unter diesen Bedingungen von einer freien Schulwahl für Eltern sprechen, die ein Kind mit einer Behinderung haben? Erst bei einer vergleichbaren Ausstattung von Inklusion und Sonderschulen, wie es die Volksinitiative fordert, ist dies der Fall.“
Massive Stundenkürzung für SchülerInnen mit einer Behinderung verschwiegen
Seit 2012 wurde die Stundenzuweisung pro SchülerIn mit einer Behinderung um ein Drittel gekürzt (1). Auch das wird in der Presseerklärung des Senators verschwiegen.
Maik Findeisen, Elternratsmitglied einer Stadtteilschule und Vertrauensperson der Volksinitiative, ist verärgert: „Eine solche massive Kürzung gab es in den letzten Jahrzehnten für keine andere Schülergruppe – das ist ein wirklicher Skandal. Und das ausgerechnet kurze Zeit nach Veränderung des Hamburger Schulgesetzes im Sinne der UN-Konvention für die Rechte der Menschen mit einer Behinderung. Die Volksinitiative fordert die Rücknahme dieser willkürlichen Kürzung.“
Kürzung auch im Förderschwerpunkt Lernen, Sprache, emotionale-soziale Entwicklung (LSE)
2012 hatte die Bürgerschaft beschlossen, dass pro SchülerIn mit LSE drei zusätzliche Unterrichtsstunden zur Verfügung stehen sollen (2). Mit der wachsenden Zahl von SchülerInnen mit LSE in der Inklusion wurde die Stundenzahl pro SchülerIn verringert. Im jetzigen Jahrgang 5 der weiterführenden Schulen stehen nur noch 1,9 (statt 3) Unterrichtstunden pro SchülerIn mit LSE zur Verfügung. Gegenüber den von der Bürgerschaft beschlossenen drei Stunden ist das eine Kürzung um mehr als ein Drittel. Ähnlich sieht es auch in den Grundschulen aus.
Pit Katzer, ehemaliger Schulleiter und Vertrauensperson der Volksinitiative, merkt dazu kritisch an: „Wenn in einer fünften Klasse vier SchülerInnen mit LSE sind, so stehen weniger als acht zusätzliche Unterrichtsstunden zur Verfügung. In der Presseerklärung des Schulsenators heißt es dagegen, es seien bei ‚vier förderbedürftigen Kindern pro Woche 15 bis 20 Unterrichtstunden‘. Heutzutage werden solche ‚Informationen‘ üblicherweise als ‚alternative Fakten‘ bezeichnet. Die Volksinitiative fordert, dass die versprochenen drei Lehrerunterrichtsstunden pro SchülerIn mit LSE zur Verfügung gestellt werden."
(1) Inklusive Bildung an Hamburgs Schulen, Bürgerschaftsdrucksache 20/3641, 27.3.12, S. 23
(2) Inklusive Bildung an Hamburgs Schulen, Bürgerschaftsdrucksache 20/3641, 27.3.12, S.2