Bundesqualitätsgesetz für Kindertagesbetreuung

11. Januar 2016Von: WebredaktionThema: Kinder- und Jugendhilfe
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Die GEW fordert – gemeinsam mit dem Deutschen Caritas Verband (DCV) und dem Arbeiterwohlfahrt Bundesverband (AWO) – eine rechtliche Regelung der Arbeitsbedingungen in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege: im Rahmen eines Bundesqualitätsgesetzes für Kindertagesbetreuung.

Im Vordergrund stehen dabei insbesondere die Fachkraft-Kind-Relation, die „mittelbare pädagogische Arbeit“, die Freistellung von Kitaleitungskräften und die Fachberatung.

Zur Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder brauchen wir einen Anteil von einem Prozent des Bruttoinlandprodukts. Derzeit werden nur 0,6 Prozent des BIP in frühe Bildung investiert.

Die Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Kita-Platz für unter Dreijährige und die Bewältigung des regional sehr unterschiedlichen Fachkräftemangels haben die Qualitätsdiskussion in den letzten Jahren in den Hintergrund treten lassen. Aus Sicht von AWO, DCV und GEW ist die Qualität in der Kindertagesbetreuung jedoch die zentrale Herausforderung der nächsten Jahre. So brauchen Kinder und pädagogische Fachkräfte gute Bedingungen, um die ersten Lebensjahre zu erfolgreichen Bildungsjahren werden zu lassen. „Entscheidend ist, dass es gelingt, das Recht des Kindes auf eine angemessene Bildung, Erziehung und Betreuung unabhängig von seinem Wohnort und Herkunft sicherzustellen“, betont Caritas-Generalsekretär Georg Cremer.

AWO, DCV und GEW fordern, in einem Bundesqualitätsgesetz strukturelle Standards für die Kindertagesbetreuung festzulegen, die länderübergreifend von öffentlichen und freien Trägern umgesetzt werden müssen. Eine bessere Fachkraft-Kind Relation, ausreichend Vor- und Nachbereitungszeit für pädagogische Fachkräfte, hinreichende Freistellung von Kita-Leitungen für Führungsaufgaben sowie genügend Zeit für Fort- und Weiterbildungen sollten Kernpunkte des Bundesqualitätsgesetzes sein. Eine hochwertige Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern ist von gesamtgesellschaftlichem Interesse und sollte nicht an länderspezifische Regelungen gebunden sein. „Die Qualität der Kinderbetreuung darf nicht von der aktuellen Kassenlage einer Kommune abhängen“, so Wolfgang Stadler, Bundesvorsitzender der AWO.

„Kinder brauchen pädagogische Fachkräfte, die durch bessere Rahmenbedingungen entlastet werden, um die an sie gestellten gesellschaftlichen Anforderungen erfüllen zu können“, unterstreicht Marlis Tepe, Vorsitzende der GEW. Dafür bedarf es einer dauerhaft gesicherten Finanzierung, an der sich Bund, Länder und Kommunen beteiligen.