Das geplante Integrationsgesetz geht der GEW nicht weit genug. Asylsuchende würden nach Status und Bleibeperspektive sortiert. "Wir vermissen vor allem die Verantwortung für den Schutz und die Bildung der Kinder", sagt die Vorsitzende Marlis Tepe.
Zweifelsohne ist die Integration zugewanderter Menschen eine große Herausforderung – zuallererst für die Ankommenden selbst, aber auch für die Kommunen und nicht zuletzt für die Beschäftigten im Bildungsbereich. Von einem Integrationsgesetz wird deshalb viel erwartet. Es hätte einer umfassenden Neuregelung bedurft, um Geflüchteten und Asylsuchenden die Aufnahme in die Gesellschaft besser zu ermöglichen.
Der Gesetzentwurf der großen Koalition wagt sich aber nur einen Schritt vor und geht zwei zurück. Wir teilen die Kritik, dass Asylsuchende sortiert werden: „Die Guten ins Töpfchen, die schlechten ins Kröpfchen.“ So will die Bundesregierung offensichtlich mit geflüchteten Menschen verfahren, die in Deutschland Schutz und Sicherheit suchen und hier auf eine bessere Zukunft hoffen. Es ist skandalös: Menschen nach ihrem Status und ihrer Bleibeperspektive einzusortieren.
Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und soziale Leistungen werden vom Status abhängig gemacht und entsprechend zugebilligt – oder eben auch nicht. Wer geringe Bleibe-Aussichten hat, wird von Teilhabe auch an Bildung ausgeschlossen. Wer Integrationsangebote nicht wahrnehmen kann oder auch will, dem drohen Sanktionen. Es wird weniger „gefördert“ als „gefordert“: Das Gesetz sieht zwar gute Integrationsmaßnahmen für bestimmte Gruppen vor – doch andere bleiben außen vor. Und: Die Bundesregierung baut Druck auf und erzeugt Angst vor Ausweisung, wenn Geflüchtete den Forderungen der Politik nicht nachkommen (können).
Bildung „von Anfang“ an
Wir vermissen vor allem die Verantwortung für den Schutz und die Bildung der Kinder. Ein Integrationsgesetz, das diesen Namen verdient, hätte sich zur Umsetzung der UN–Kinderrechtskonvention bekennen müssen, die Deutschland 1992 endgültig ratifiziert hat. Kinder dürften nicht diskriminiert werden, heißt es da. Und: Der Status der Eltern dürfe sich nicht negativ auswirken. Das Wohl des Kindes habe immer Vorrang. Das gilt für alle Lebensbereiche. Diese Maxime schließt das Recht auf Bildung, den Zugang zu Kita und Schule sowie zu Hochschulen und zur Berufsausbildung mit ein, ebenso den Schutz vor Gewalt, Misshandlung und Verwahrlosung.
Das alles hätte in einem bundesweiten Integrationsgesetz berücksichtigt werden müssen – wurde es aber nicht. Deshalb muss die Politik jetzt dafür sorgen, dass für geflüchtete Kinder und ihre Familien die Teilhabe und Partizipation an unserer Gesellschaft sichergestellt werden. In der Praxis heißt das: Bildung „von Anfang“ an – und zwar unabhängig von Aufenthaltsstatus und Bleibeperspektive.
Warum die Sorge um die Kinder? UNICEF – das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen – hat gerade einen aktuellen Lagebericht zur Situation der Flüchtlingskinder in Deutschland herausgegeben. Danach werden die Rechte geflüchteter Kinder und Jugendlicher in Deutschland „auf Schutz, Teilhabe, gesundheitliche Versorgung und Bildung … oft monatelang nur eingeschränkt oder gar nicht gewahrt“.
Kraftakt für den Bildungsbereich
Wir fordern die Bundesregierung auf, alles dafür zu tun, dass Kinder und Jugendliche – ab dem ersten Tag ihrer Ankunft – ungehinderten Zugang zu allen Bildungseinrichtungen haben. Nach wie vor gilt die Schulpflicht für geflüchtete Kinder nicht in allen Bundesländern. Einige Länder wollen das und arbeiten an der Umsetzung. In anderen Ländern ist die Schulpflicht für zugewanderte Mädchen und Jungen erst nach drei oder sechs Monaten verbindlich – wiederum andere planen, den Schulbesuch an die Bleibeperspektive zu koppeln.
Das ist menschenrechtlich nicht hinzunehmen. Alles, was notwendig wäre, umzusetzen, stellt den Bildungsbereich vor einen Kraftakt. Dafür muss Politik die Bildungsinstitutionen so ausstatten, dass die Beschäftigten ihren Beitrag zu Zusammenhalt und einem gemeinsamen Leben auch leisten können. Erst dann hätten wir die Lektionen aus der Vergangenheit gelernt.
Foto: Dieter Schütz / www.pixelio.de