Der schulische Personalrat ist bei Versetzungen, Neueinstellungen und bei befristeten Arbeitsverträgen in der Mitbestimmung. Um nachzuvollziehen, ob diese Personalmaßnahmen notwendig sind, hat er das Recht sich die Bilanz der Wochenarbeitszeit (KSP) vorlegen zu lassen. Er muss die Grundlagen der Lehrerarbeitszeit-verordnung kennen und er hat das Recht die Funktions-zeiten vorgelegt zu bekommen, dazu muss er die Berechnung der F-Zeiten nachvollziehen können. Die Führung von schulischen Arbeitszeitkonten muss mit dem Personalrat abgestimmt werden.
Seminare 2013
Für Beamte und Beamtinnen werden die Regelungen des Dienstverhältnisses per Gesetz oder Verordnung geregelt.
Die Schulpersonalräte müssen eine Fülle von Regelungen kennen, um die Grundlagen des Beamtenrechts zu verstehen:
Bei einer Pensionierung (Zurruhesetzung) aus gesundheitlichen Gründen, bei Versetzung in Teildienstfähigkeit ist der Personalrat zu beteiligen, wenn die Zurruhesetzung gegen den Willen der Beamtin/des Beamten erfolgt und sie/er die Mitbestimmung des Personalrats beantragt hat. Voraussetzung für das personalrätliche Handeln sind einerseits Kenntnisse der beamtenrechtlichen Bestimmungen sowie der versorgungsrechtlichen Folgen einer Pensionierung.
Gut verhandeln zu können zählt zu den wichtigsten Elementen kommunikativer Fähigkeiten, und nicht selten hängt der Erfolg einer Verhandlung u.a. davon ab, ob die Verhandlungspartner Regeln für erfolgreiche Verhandlungsgespräche kennen, anwenden können und sich über ihre Motive sowie ihre Stärken und Schwächen bewusst sind.
Die Stimme von Lehrenden ist in besonderer Weise erheblichen Belastungen und Anforderungen ausgesetzt. Sie muss sich nicht nur im Unterricht, bei Vorträgen oder Konferenzen ‚durchsetzen’ - sich Gehör verschaffen; sie muss darüber hinaus Aufmerksamkeit erzeugen, d.h. in Klang und Ausdruck ihre Zuhörer ansprechen, begeistern, fesseln. Mit einer zu leisen, angestrengten oder monotonen Stimme geraten die besten Inhalte in Gefahr, nicht gehört zu werden. Bei einem falschen Stimmgebrauch droht darüber hinaus eine nachhaltige Schädigung der Stimme.
Nach den Einführungsseminaren I und II bieten wir nun das Seminar „Einführung in die Personalratsarbeit III“ an.
Aufgrund vielfacher Anregungen soll sich das Seminar mit zwei Schwerpunkten befassen, nämlich der Wahrnehmung der schulischen Personalratsaufgaben Überwachung von Rechtsvorschriften und Vereinbarungen sowie Entgegennahme von Beschwerden und der Möglichkeit, über Initiativanträge an der Gestaltung des Dienstbetrie-bes mitzuwirken.
Die Schulung wendet sich speziell an Personalratsmitglieder aus den regionalen Bildungs- und Beratungszentren. Es soll besonders Wert gelegt werden auf die Themen, die bei den Mitbestimmungstatbeständen bei diesen Dienststellen entstehen. Es handelt sich dabei insbesondere um Fragen, die sich für unterschiedliche Beschäftigtengruppen wie Lehrkräfte, sozialpädagogische Fachkräfte im Unterrichtsbereich und Beratungs kräfte stellen.
Dieses Seminar gibt einen Überblick über verschiedene Methoden der Belastungsermittlung (Gefährdungs-analysen, Gefährdungsbeurteilungen), über Ergebnisse von Studien und Erhebungen für verschiedene Berufsgruppen (Erzieher/Erzieherinnen, Lehrkräfte, Verwaltungspersonal) sowie über Varianten von Lösungsmöglichkeiten. Entscheidend ist die Heraus-arbeitung der Rechtsansprüche von Schulpersonalräten wie auch die Vorstellung von „Best Practice“-Beispielen.
Seminarinhalte:
Ist Privatsphäre heutzutage ein überholtes Konzept – wie es zum Beispiel Mark Zuckerberg, der Facebook-Gründer, behauptet? Oder sollte es in Anbetracht der zunehmenden Datenspeicherung und Überwachung durch Unternehmen (Facebook, Google) und auch durch Regierungen (NSA) größere Aufmerksamkeit bekommen?
Im Mai 2014 werden die Schulpersonalrät_innen neu gewählt. Deshalb soll in diesem Seminar die Schulpersonalratsarbeit an beruflichen Schulen der letzten Jahre reflektiert werden. Dazu untersuchen wir zunächst, was die Erfolge und Probleme unserer Arbeit aktuell und in den letzten Jahren ausmachte. Schließlich gehen wir der Frage nach, wie die Arbeit im Schulpersonalrat verbessert werden kann, wie wir bessere Öffentlichkeitsarbeit machen und uns besser vernetzen können und was insgesamt verändert werden muss, damit Schulpersonalrät_innen wirkungsvoller arbeiten können.
Allgemeine Aufgaben des Schul-PR, Informationsrecht des Schul-PR, Fortbildungsmöglichkeiten des Schul-PR, Informationsarbeit und Sachverständige, Geschäftsführung des Schul-PR, Überblick über die Mitbestimmungsinhalte und –verfahren nach dem HambPersVG, Aufgabe und Wirkung von Dienstvereinbarungen, Strukturen, die die Arbeit der Schulpersonalräte beeinflussen, u. a. die Struktur der BSB, Verhältnis der Schulleitungen zur BSB, Rechte und Pflichten der Schulleitung ggü.
Personalräte sind angesichts der sich ausweitenden Differenzierung der Beschäftigungsverhältnisse an Schulen verstärkt mit Fragen der Anwendung des Arbeitsrechts und des TV – L befasst.
Zum einen ergibt sich das aus der Überwachungsaufgabe aus § 78, zum anderen spielen TV-L Kenntnisse bei Einstellungen sowohl bei Lehrkräften wie auch bei sozialpädagogischem, therapeutischen und nicht – pädagogischem Personal eine Rolle. Schwerpunkte des Seminars sind